Neues Jahr, neues E-Commerce-Glück: Der Januar ist der Monat der guten Vorsätze – für Kunden ebenso wie für Händler. In unserem Blog-Post beleuchten wir, welche Anlässe Sie im ersten Monat des Jahres im Blick behalten sollten.

Neujahrstag

Dass der erste Feiertag des Jahres auf den 1. Januar fällt, verdanken wir keinem Geringeren als Julius Cäsar. Er war es, der den Tag, an dem die Konsuln im alten Rom ihre Amtszeit antraten, zum Beginn des Kalenderjahres erklärte. Auch als der Gregorianische Kalender den Julianischen Ende des 16. Jahrhunderts ablöste, blieb der erste Januar als Jahresbeginn erhalten – und ist in den meisten westlichen Ländern bis heute ein gesetzlicher Feiertag.

Obwohl der 31. Dezember in Deutschland ein normaler Werktag ist, lässt sich der Feiertag am ersten Januar nur schwer von seinem Kalender-Nachbarn im alten Jahr trennen: Zwar beginnt der Neujahrstag traditionell mit dem Silvesterfeuerwerk, mit dem die Menschen das neue Jahr begrüßen. Sekt, Raketen, Fondue und Bleigießen verbinden die meisten dennoch eher mit Silvester als mit dem ruhigeren „Tag danach“.

Für den E-Commerce ist der Neujahrstag dennoch auch für sich genommen ein interessanter Anlass – vor allem, weil der Jahreswechsel als Denkanstoß für persönliche Neuanfänge und gute Vorsätze dient. So analysierte etwa der Software-Anbieter Pattern Online-Suchanfragen zu verschiedenen Produktgruppen rund um den Jahreswechsel 2020/21 und fand heraus: Die Nachfrage nach Hanteln und anderen Sportgeräten war im Januar um 53 Prozent größer als im sonstigen Jahresdurchschnitt. Deutlich beliebter waren demnach auch Planer und Kalender, gefolgt von veganen Kochbüchern. Laut einer Umfrage unter 2000 US-Amerikanern aus dem Jahr 2020 war etwa jeder fünfte Befragte bereit, „so viel wie nötig” auszugeben, um die persönlichen Neujahrsvorsätze auch tatsächlich zu erreichen. Knapp ein Drittel wollte demnach bis zu 50 US-Dollar dafür investieren, 18 Prozent setzten sich selbst ein Limit von 100 Dollar.

Insbesondere bei Produkten aus dem Sport- und Gesundheitsbereich können sich gezielte Werbeaktionen zum Jahresbeginn also durchaus bezahlt machen: Schließlich warten auch viele Geldgeschenke und Weihnachtsgutscheine Anfang Januar noch auf ihre Einlösung.

Dreikönigstag / Orthodoxes Weihnachtsfest

Kaum hat das neue Jahr begonnen, können sich vor allem Arbeitnehmer im Süden Deutschlands schon über den nächsten freien Tag freuen: Der 6. Januar ist neben Bayern und Baden-Württemberg nur in Sachsen-Anhalt ein gesetzlicher Feiertag. Traditionell endet damit in katholisch geprägten Regionen die Weihnachtszeit. Wer den Christbaum noch nicht abgebaut hat, verbannt ihn spätestens jetzt aus dem Wohnzimmer.

Verkleidet in Gestalt der heiligen drei Könige Caspar, Melchior und Balthasar, die laut biblischer Überlieferung der Geburt Jesu beiwohnten, ziehen Gruppen von Kindern am 6. Januar als „Sternsinger“ von Haus zu Haus, singen oder sagen Gedichte auf und sammeln Spenden im Namen des Kinderhilfswerks der Katholischen Kirche. Im Gegenzug hinterlassen sie mit Kreide einen Segenswunsch an der Haustür. Für den E-Commerce hat der Dreikönigstag im Normalfall keine größere Bedeutung. Allenfalls bietet sich das „Ende der Weihnachtszeit“ an, um einen Winterschlussverkauf einzuläuten.

Für Anhänger der russisch– und der serbisch-orthodoxen Kirche beginnt Weihnachten hingegen erst jetzt so richtig: Weil Teile der östlichen Kirchen am älteren Julianischen Kalender festhalten, feiern manche Christen die Geburt Christi erst am 6. und 7. Januar. Traditionell stehen hierbei vor allem der Kirchgang und die gemeinsame Zeit mit der Familie im Vordergrund. In vielen Familien haben sich mittlerweile aber auch kleine Geschenke – vor allem für Kinder – durchgesetzt.

(Griechisch-orthodoxe Christen feierten Weihnachten übrigens in der Vergangenheit am 1. Januar. Mittlerweile feiern die Griechen wie die meisten Christen am 24. bzw. 25. Dezember)

In Deutschland spielt das orthodoxe Weihnachtsfest nur bei knapp einem Prozent der Gesamtbevölkerung eine Rolle. Wer jedoch auch im Ausland insbesondere osteuropäische Kunden ansprechen möchte, kann überlegen, das Weihnachtsfest im Januar – mit Angeboten in russischer oder serbischer Sprache – in den Marketingkalender aufzunehmen.

Es gibt übrigens auch nicht-orthodoxe Christen, die Weihnachten erst im Januar feiern: Im katholischen Spanien werden die Geschenke ebenfalls erst am 6. Januar verteilt, weil laut Überlieferung das Jesuskind seine Geschenke an diesem Tag von den Königen erhalten hat.

Weltkuscheltag

Kein gesetzlicher Feiertag, aber durchaus erwähnenswert: Seit viele Menschen wegen der Corona-Pandemie ihre sozialen Kontakte beschränkten, ist der „Weltkuscheltag“ oder „Weltknuddeltag“ am 21. Januar. In den 1980er Jahren von einem amerikanischen Geistlichen ins Leben gerufen, ist der Tag heute ein fester Termin für viele Marketingabteilungen. Zahlen dazu, ob sich Stofftiere oder Wellnessurlaube am 21. Januar tatsächlich besser verkaufen, gibt es bisher nicht. Dass eine Umarmung und Körperkontakt den meisten Menschen aber gerade im dunklen Winter guttun, ist erwiesen.

Fazit

Nach der Weihnachtszeit ist es mit der Shoppinglaune erst einmal vorbei – so oder so ähnlich denken viele E-Commerce-Anbieter. Dabei beweist eine Untersuchung des amerikanischen Marktforschungsunternehmens SaleCycle, dass viele Kunden gerade im Januar gerne und viel im Internet bestellen. Nicht zuletzt, weil nach dem Weihnachtsfest viele Gutscheine eingelöst oder unpassende Geschenke umgetauscht werden. Der Januar ist deshalb beispielsweise in den USA der dritt-umsatzstärkste Monat für den E-Commerce. Nur der November mit dem amerikanischen „Black Friday“ und der Weihnachtsmonat Dezember ziehen mehr Kunden an. Ob am Neujahrstag, am Dreikönigstag oder „einfach so“: Sonderaktionen und Schlussverkauf im Januar bieten auch für E-Commerce-Anbieter eine gute Gelegenheit, erfolgreich ins neue Jahr zu starten.

Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern einen ruhigen Neujahrstag, einen besinnlichen Ausklang der Weihnachtszeit und insgesamt einen schönen Januar!



Quellen

 


autor_eurotext_100Autor: Eurotext Redaktion

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