Die meisten Übersetzungen stellen aus juristischer Sicht kein Problem dar. Es gibt aber Ausnahmen, bei denen es gerade auf Rechtsverbindlichkeit ankommt oder wo die Haftung bei Übersetzungsfehlern eine entscheidende Rolle spielt. Im Folgenden wollen wir zeigen, worauf man achten sollte.

Allgemeines

Ein Übersetzer ist ein Sprachmittler, der geschriebenes Wort von einer Ausgangssprache in eine andere Zielsprache überträgt. Die Berufsbezeichnungen ist nicht rechtlich geschützt. Die Tätigkeit von Übersetzern fällt unter die Gewerbefreiheit und kann auch ohne besondere Prüfung oder Genehmigung ausgeübt werden.

Wer jedoch professionell und langfristig in diesem Beruf arbeiten möchte, sollte einen offiziell anerkannten Abschluss zum Beispiel mittels Studium (Bachelor of Arts mit Qualifikation zum Master of Arts) an einer Universität oder einer Ausbildung zum Übersetzer oder Dolmetscher an einer Fachakademie haben.

Auch kann eine Qualifikation als geprüfter Übersetzer oder Dolmetscher angestrebt werden. Diese erfolgt durch eine IHK-Prüfung, welche zugleich eine Voraussetzung zur weiteren Qualifikation des ermächtigten oder bestellten Übersetzers/ Dolmetschers darstellt.

Für die Tätigkeit als Übersetzer vor Gericht bedarf es einer allgemeinen Beeidigung des Übersetzers nach § 189 II GVG. Beeidigten Übersetzern werden von deutschen Oberlandes­gerichten oder Landesgerichten auf der Grundlage einschlägiger Rechtsgrundlagen und aufgrund ihrer persönlichen und fachlichen Eignung besondere Befugnisse zuerkannt. Sie dürfen grundsätzlich alles übersetzen und zusätzlich auch beglaubigte Übersetzung anfertigen (zum Beispiel Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Verträge und andere öffentliche Dokumente). Außerdem haben sie die Berechtigung, die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen zu bescheinigen.

Voraussetzung für die öffentliche Bestellung und die allgemeine Beeidigung ist zustätzlich das Ablegen eines Eides vor dem Präsident des Landes- oder Oberlandesgerichts. Der Eid enthält nach §189 I GVG die treue und gewissenhafte Übertragung. Überdies auch die Verschwiegenheit über Umstände, die dem Übersetzer/ Dolmetscher bei seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangen (§189 IV GVG). Die Berufung auf diesen Eid ist vor allen Gerichten des Bundes und der Länder gem. §189 II GVG gültig.

Die Bezeichnung für beeidigte Übersetzer unterscheidet sich übrigens mitunter von Bundesland zu Bundesland. Trotzdem gilt der geleistete Eid bundesweit, ein beeidigter Übersetzer darf also unabhängig von seinem genauen Titel vor jedem Landes- und Bundesgericht tätig werden. Folgende Titel gibt es:

  • “ermächtigter Übersetzer” (Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen)
  • “öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer” (Baden-Württemberg und Bayern)
  • “öffentlich bestellter und allgemein vereidigter Übersetzer” (Hamburg)
  • “allgemein ermächtigter Übersetzer” (Hessen)
  • “öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer” (Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen)
  • “allgemein vereidigter Übersetzer” (Saarland)
  • “öffentlich bestellter Übersetzer” (Sachsen Anhalt)

Rechtslage in Deutschland

Übersetzungen von beispielsweise Werbung oder Literatur sind grundsätzlich unproblematisch, denn Übersetzungen sind Bearbeitungen im Sinne des §3 UrhG. Diese Übersetzungen bedürfen lediglich der Einwilligung des Urhebers. Soweit diese Einwilligung nicht vorliegt, können Sanktionen gemäß § 23 UrhG verhängt werden. Regelmäßig geschieht das in Form von Abmahnungen, Unterlassungserklärungen oder auch Schadensersatzansprüchen. Der Urheber muss bei literarischen Übersetzungen stets namentlich genannt werden. Haben Übersetzungen jedoch ein bestimmtes Maß an kreativer Leistung, gelten diese als eigenständige Werke. Das bedeutet, die Übersetzer sind dann auch Urheber und haben gemäß § 13 UrhG ebenfalls das Recht auf Namensnennung.

Fraglich ist, ob die Übersetzung von juristischen Texten ebenfalls so unproblematisch ist. Grundsätzlich kann jeder Übersetzer Rechtstexte in eine andere Sprache übertragen, soweit dafür eine Einwilligung vorliegt. (Beachten Sie dabei, dass Anbieter von Rechtstexten wie IT-Recht Kanzlei München, Händlerbund oder trusted shops das Übersetzen von Rechtstexten im Normalfall nicht erlauben, da dies ihren Geschäftsinteressen zuwiderläuft. Stattdessen bieten sie die Texte selbst in verschiedenen Sprach- und Ländervarianten an.)

Es ist natürlich wie in jedem Bereich eine genaue Kenntnis der Sprache erforderlich. Juristisch definierte Begriffe müssen präzise und inhaltlich korrekt übersetzt und nicht bloß umschrieben werden. Es darf keine Unklarheiten oder Fehldeutungen aufgrund von Sprachbarrieren geben. Daher ist neben der Kenntnis der Sprache vor allem eine umfangreiche Kenntnis der Fachterminologie wichtig.

Allerdings reicht auch das mitunter nicht aus. Es gibt weltweit verschiedene Rechtssysteme, sodass wortgenaue Übersetzungen teils nicht möglich bzw. nicht sinnvoll sind. Mitunter muss der Ausgangstext dann auch inhaltlich an die Rechtslage vor Ort angepasst werden. Zum Beispiel wenn es um die Übersetzung eines Impressums geht, für das im Zielland andere Vorgaben herrschen.

Für eine inhaltlich korrekte Übersetzung von Dokumenten, damit alle Parteien zum Beispiel die Verträge, Geschäftsbedingungen, Datenschutzerklärung etc. verstehen, genügt eine “normale” Übersetzung. Jedoch erlangen diese Übersetzungen dann noch keine Gültigkeit bei Behörden oder vor Gericht. Falls ein Dokument vor Gericht oder vor bei einer Behörde eingereicht werden soll, muss ein beeidigter Übersetzer die Korrektheit und Vollständigkeit der Übersetzung mit Unterschrift und Siegel bestätigen.

Rechtslage International

Die Übersetzungen von einfachen Texten kann ohne zusätzliche Schritte international vorgenommen werden, da diese als Sachverständigendienstleistungen gelten. Ob eine in Deutschland gefertigte Übersetzung in einem anderen Staat anerkannt wird, unterliegt aber grundsätzlich dem Recht des Staates, in dem die Übersetzung verwendet werden soll. Anders ist es hingegen, wenn der zuständige Gerichtspräsident die Eigenschaft des Übersetzers als anerkannten Sachverständiger bestätigt und dessen Unterschrift beglaubigt. Dieser amtliche Vermerk stellt dann eine öffentliche Urkunde dar. Für Urkunden, die über nationale Grenzen hinausgehen sollen, können zusätzlich ein Apostille oder Legalisation nötig sein. Apostille ist die Überglaubigung öffentlicher Urkunden durch ein Gericht, die dem internationalen Urkundenverkehr dient. Die Legalisation bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Befugnis des Ausstellers einer Urkunde. Für Urkunden aus vielen Staaten ist wechselseitig eine Legalisation aufgrund völkerrechtlicher Verträge nicht erforderlich. Die Legalisation wird dann durch eine Apostille ersetzt.

Sicherheiten als Kunde

Um als Kunde sicherzugehen, ob der Übersetzer qualifiziert ist, sollte man zunächst auf die internationale Qualitätsnorm für Übersetzungsdienstleister achten: ISO 17100. Diese definiert Anforderungen in Bezug auf die wesentlichen Prozesse, Ressourcen und alle weiteren Elemente, um eine qualitativ hochwertige Übersetzungsdienstleistung zu gewährleisten. Insbesondere beurteilt sie Qualifikationen und Kompetenzen aller Mitarbeiter, die für die Übersetzungsprozesse verantwortlich sind. Alle Übersetzungsnormen enthalten im Wesentlichen die Anforderungen aus zwei Bereichen: Qualitätssicherung und Risikomanagement. Jede Übersetzungsdienstleistung hat mindestens die Übersetzung und die Revision zu umfassen. Wobei die Übersetzung durch den Übersetzer selbst bestätigt wird und bei der Revision eine andere Person als der Übersetzer die Übersetzung überprüft. Die Norm verpflichtet außerdem die Übersetzungsdienstleister, nur mit Übersetzern zusammenzuarbeiten, die Dokumentenbeweise zur anerkannten Qualifikation und zu fünf- jähriger Vollzeit-Berufserfahrung in der Übersetzung nachweisen können.

Haftungsfragen im Schadenfall

Eine mangelhafte Übersetzung kann unter Umständen zu großen und vor allem teuren Schäden führen. Fraglich ist dabei, wer für diesen Schaden haftet. Grundsätzlich steht dem Geschädigten dabei ein Anspruch aus deliktischer Produzentenhaftung nach §823 BGB zu. Auf Verschuldensebene wird der Anspruch jedoch dahingehend eingegrenzt, dass der Hersteller des „Produkts“ nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§276 BGB) zu vertreten hat. Für den Übersetzungsdienstleister ist es deshalb wichtig, die Sorgfaltsmaßnahmen entsprechend zu dokumentieren. Im b2b-Bereich kann weiter in den AGB einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen und vereinbart werden, dass bei grober Fahrlässigkeit der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist. Beispielsweise stellen erneute Druckkosten aufgrund mangelhafter Übersetzung im Rahmen von Übersetzungsdienstleistungen einen vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden dar, welcher vom Übersetzungsdienstleiser gegenüber dem Kunden dann getragen werden muss.

Bei grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz bezüglich der fehlerhaften Übersetzung haftet der Übersetzer selbst.

Wie kann sich ein Übersetzer absichern?

Dabei stellt sich die Frage, wie sich gerade ein freiberuflicher Übersetzer vor hohen Schadensersatzansprüchen absichern kann. Klassischerweise können dazu Versicherungen abgeschlossen werden. Empfehlenswert sind dabei die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung sowie die Rechtsschutzversicherung. Eine Berufshaftpflichtversicherung umfasst vor allem Schäden im Berufsalltag sowie Personenschäden. Typische Fälle sind beispielsweise Personenschäden, die durch falsch übersetzte Beipackzettel eines Medikaments entstanden sind, oder Sachschäden, die ein Dolmetscher in den Räumen des Auftraggebers verursacht. Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt zum Beispiel vor Ersatzansprüchen, wenn durch Rechtschreibfehler ein Druckauftrag mit hoher Auflage neu gedruckt werden muss.

Fazit

Um als Kunde sichergehen zu können, ob der Übersetzer geeignet ist, sollte auf die Qualitätsnorm ISO 17100 geachtet werden. Eine Beeidigung des Übersetzers ist nur nötig, wenn das Dokument auch vor Gericht oder vor einer Behörde Gültigkeit erlangen soll. Für mögliche Schadenfälle sollte die AGB des Übersetzungsdienstleisters geprüft und ggf. eine individuelle Regelung vereinbart werden.



Quellen:

 


autor_eurotext_100Autor: Eurotext Redaktion

Wir erklären, wie Internationalisierung funktioniert, geben Tipps zu Übersetzungsprojekten und erläutern Technologien und Prozesse. Außerdem berichten wir über aktuelle E-Commerce-Entwicklungen und befassen uns mit Themen rund um Sprache.

 

Bitte beachten Sie: Auch wenn wir in unseren Beiträgen gelegentlich Rechtsthemen ansprechen, stellen diese keine Rechtsberatung dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Wenn Sie konkrete Fragen haben, lassen Sie sich bitte von einem Anwalt beraten.