Die Technische Dokumentation fordert in der Erstellung viel Geschick. Ist beispielsweise die Betriebsanleitung einer Maschine fehlerhaft, kann es zu einem Unfall kommen und der Fall landet vor Gericht. Das kann für den Hersteller schnell teuer werden. Zur Vermeidung solcher Fälle soll der folgende Beitrag die wichtigsten rechtlichen Aspekte zur Erstellung von sog. Technischen Dokumentationen darstellen.

Technische Dokumentationen im Allgemeinen

Was sind technische Dokumentationen?

Technische Dokumentation ist der Sammelbegriff für alle Arten von Informationsprodukten, die zusammen mit einem Produkt entstehen. Es stellt einen wichtigen Bestandteil des Produkts dar und dient als Nachweis des Herstellers, dass gesetzliche Anforderungen erfüllt wurden und dient somit auch der haftungsrechtlichen Absicherung. Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat dazu die Richtlinie VDI 45000 erlassen und auf Blatt 1 die Begriffsdefinition und die rechtlichen Grundlagen klargestellt. Der VDI unterscheidet dabei zwischen internen technischen Dokumentationen und externen technischen Dokumentationen. Unter internen technischen Dokumentationen versteht man sämtliche produktrelevanten Dokumente, die innerhalb der Herstellerfirma erstellt und aufbewahrt werden. Es besteht dabei eine Nachweispflicht, dass geltende Vorgaben und Gesetze beachtet wurden. Daneben sind externe technische Dokumentationen solche Produktinformationen, welche auch für Benutzer von Bedeutung sind. Was alles darunterfallen kann, hängt von der eigentlichen Benutzung, Montage, Wartung, Inbetriebnahme und Entsorgung des Produkts ab.

Welche Dokumente gehören in eine vollständige Technische Dokumentation?

Neben technischen Zeichnungen, Bedienungsanleitungen und Fertigungsanlagen fallen unter technische Dokumentationen beispielsweise auch Lasten- und Pflichtenhefte, Risikobewertungen, Prüfberichte, Unterlagen der rechnerischen Auslegung und Maßnahmen aus dem Qualitätsmanagement, Montage- und Betriebsanleitung, Supporthinweise, Ersatzteilkataloge sowie Hinweise zur Entsorgung.

Sinn und Zweck von Technischen Dokumentationen

Die Funktion von technischen Dokumentationen liegt darin, die Informationsgrundlage für verschiedene Zielgruppen, die mit dem Produkt in Berührung kommen, zu bilden. Das kann der Kunde, der Mitarbeiter des Herstellers oder aber auch ein vertrieblicher Zwischenhändler oder Dienstleister für Montage und Reparatur sein. Die Informationen beziehen sich dabei nicht nur auf das Produkt an sich, sondern auch auf sachgemäßen Umgang über den kompletten Lebenszyklus des Produkts (von der Entwicklung und Herstellung der Bestandteile über die Auslieferung und Verwendung bis hin zur Wartung und Entsorgung). Für den Hersteller ist die technische Dokumentation vor allem eine Absicherung gegen Risiken in Bezug auf die gesetzliche Produkthaftung. Außerdem wird bei einer Sicherstellung einer fehlerfreien Verwendung die Anzahl an Reklamationen verringert und damit auch die Kosten für den Hersteller reduziert.

Gesetzliche Grundlagen von Technischen Dokumentationen

Auf europäischer Ebene gilt die Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit, welche vom Hersteller eine technische Dokumentation fordert. Die Umsetzung dieser Richtlinie erfolgt in Deutschland über das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Das Ziel der Vorschriften liegt darin, dass sämtliche Produkte im europäischen Binnenmarkt für den Verbraucher sicher sein sollen. Ist das nicht der Fall, haftet für entstandene Schäden durch mangelhafte technische Dokumentationen der Hersteller. Bei einer sachgemäßen Erstellung kann sich der Hersteller neben der VDI-Richtlinie 4500 auch auf die Normen nach DIN EN 82079 (Erstellen von Gebrauchsanleitungen), DIN EN 61355 (Klassifikation und Kennzeichnung von Dokumenten), DIN 199 (Technische Produktdokumentation) berufen.

Problembereiche

Folgen von fehlerhaft übersetzten Technischen Dokumentationen

Technische Dokumentationen müssen präzise, korrekt und homogen formuliert werden, damit sie ebenso präzise, korrekt und homogen übersetzt werden können. Zusätzlich benötigt der Übersetzer das erforderliche Fachwissen, um die technischen Begriffe und Konzepte korrekt zu übersetzten. Mangelhaft übersetzte technische Dokumentationen, die durch eine fehlerhafte Verwendung oder Installation des Produkts zu Personen- oder Sachschäden führen, können durch Haftungsansprüche oder Vertragsverletzungen einen Schadensersatz nach § 1 ProdHaftG begründen. Vor allem im Auge zu behalten ist also, wie sich die Produkthaftung gestaltet. Dabei handelt es sich um eine sog. Gefährdungshaftung, bei welcher es keine Rolle spielt, ob der Hersteller den Produktfehler verschuldet hat oder nicht. Es ist danach wichtig, dass die Sicherheits- und Haftungsinformationen korrekt und klar übersetzt werden, um potenzielle Risiken zu minimieren. Zu beachten sind dabei auch die Grundzüge der deliktischen Haftung und der Haftung nach den Produkthaftungslinien, die Versicherungspflichten des Warenherstellers, Haftungsgründe aufgrund von Produktfehlern und mangelhafter Instruktionen. Außerdem wichtig zu berücksichtigen bei Übersetzungen von technischen Dokumentationen ist das Urheberrecht. Der Übersetzer braucht dabei die erforderlichen Rechte, welche auch Grafiken und Bilder umfassen können. Technische Dokumentationen können zudem auch vertrauliche Informationen enthalten. Es muss sichergestellt werden, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Vertraulichkeit der Informationen während eines Übersetzungsprozesses zu wahren. Daneben scheint es gerade auch ratsam, die Datenschutzbestimmungen zu berücksichtigen, insbesondere falls personenbezogene Daten in den Dokumentationen enthalten sind.

Europäische und nationale Produkthaftung

Technische Dokumentationen, darunter vor allem Betriebsanleitungen, erfüllen eine zentrale Funktion für die Sicherheit von Produkten und sind im europäischen Binnenmarkt eine Voraussetzung für den freien Warenverkehr. Den rechtlichen Hintergrund bilden dafür sowohl nationale als auch europäische Richtlinien, Gesetze, Normen und Vorschriften. Zum Inverkehrbringen von Produkten nach dem Produktsicherheitsgesetz muss beachtet werden, bei welchen Produkten eine Anleitung nötig ist und wie sie beschaffen sein muss. Dazu gelten die Verordnungen zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz. Die bestimmungsgemäße Verwendung und zu erwartender Fehlgebrauch bestimmen die Sicherheitseigenschaften von Produkten.
Auch der Zoll und die Marktüberwachungsbehörden haben bestimmte Befugnisse, wenn davon ausgegangen werden muss, dass ein Produkt nicht sicher ist. Sie dürfen beispielsweise Verkaufsverbote aussprechen, den Rückruf anordnen, das Produkt sogar unbrauchbar machen oder vernichten oder auch Importverbote anordnen. Dem Hersteller wird dann innerhalb einer gewissen Frist die Möglichkeit gegeben, die fehlerhaften Unterlagen mit den zutreffenden Rechtsvorschriften in Einklang zu bringen.

CE-Kennzeichnung im europäischen Binnenmarkt

Neben den Hinweisen aus dem Produktsicherheitsgesetz gibt es auch Regelungen, sowohl bei der Produktentwicklung als auch bei der Erstellung der Benutzerinformationen umgesetzt werden müssen. Von großer Bedeutung ist hierbei die CE-Kennzeichnung. Diese zeigt an, dass die maßgeblichen europäischen Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie erfüllt sind. Die EG-Maschinenrichtlinie gibt im Maschinen- und Anlagenbau die Mindestinhalte für die notwendigen Betriebsanleitungen und die geforderte Sprachfassung ab und beschreibt zudem die enge Abstimmung zwischen Konstruktion und technischer Dokumentation. Jede Maschine darf nur mit genau einer CE-Kennzeichnung versehen werden. Diese muss dabei gleichberechtigt neben der Angabe des Herstellers stehen und in der gleichen Technik angebracht sein. Das seit 1995 eingeführte CE-Kennzeichen ist als „Reisepass“ für Maschinen im europäischen Binnenmarkt zu verstehen, weil damit die Maschinen in der EU sowohl vermarktet als auch betrieben werden können. Die CE-Kennzeichnung darf dabei nicht mit einem Gütesiegel oder Qualitätszeichen verwechselt werden.

Fazit

Eine fehlende oder fehlerhafte Dokumentation kann für den Hersteller teuer werden. Wer rechtssichere technische Dokumentationen erstellen will, muss die dort enthaltenen Anforderungen kennen und in die redaktionelle Praxis umsetzen können. Im Schadensfall haftet der Hersteller. Deshalb sollte gerade die externen Dokumentationen vom Konstrukteur am besten in enger Zusammenarbeit mit einem technischen Redakteur erstellt werden – falls das nicht möglich ist, sollte sich der Konstrukteur jedenfalls sehr gut in alle Themen einarbeiten.

Quellen

 


autor_eurotext_100Autor: Eurotext Redaktion

Wir erklären, wie Internationalisierung funktioniert, geben Tipps zu Übersetzungsprojekten und erläutern Technologien und Prozesse. Außerdem berichten wir über aktuelle E-Commerce-Entwicklungen und befassen uns mit Themen rund um Sprache.

 

Bitte beachten Sie: Auch wenn wir in unseren Beiträgen gelegentlich Rechtsthemen ansprechen, stellen diese keine Rechtsberatung dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Wenn Sie konkrete Fragen haben, lassen Sie sich bitte von einem Anwalt beraten.