Durch die Corona-Pandemie haben immer mehr Händler angefangen, ihre Waren auch online anzubieten. Das Online-Wachstum wurde dadurch seit 2020 enorm beschleunigt. Das Wachstum beträgt rund 21 % gegenüber dem Vorjahr. Damit steigen auch die Fragen um das Online-Recht. Wie müssen Bestellprozesse, Preisangaben und Lieferangaben aussehen? Brauche ich AGBs, ein Impressum und eine Datenschutzerklärung? Was muss ich rund um die Wiederrufsbelehrung beachten?

1. Impressum und Datenschutz

Grundsätzlich entstehen beim Online-Shop-Betreiber ganz ähnliche rechtliche Probleme und Fragen wie bei allgemeinen Webseiten-Betreiber. Es bedarf auch als Online-Händler einer unmittelbar erreichbaren und ständig abrufbaren Anbieterkennzeichnung, wenn keine Abmahung riskiert werden will. Für den Nutzer soll erkennbar sein, mit wem er zu tun hat und an wen er sich bei Fragen wenden kann. Die Anbieterkennzeichnung umfasst Pflichtangaben wie Name, Anschrift, Kontaktdaten des Verantwortlichen, Daten zum Unternehmen sowie Datenschutzbeauftragte. Dazu kommen weitere Pflichtangaben für bestimmte Bereiche zum Beispiel berufsspezifische Angaben für Anwälte und Steuerberater oder zur zuständigen Aufsichtsbehörde.

Außerdem spielt der Datenschutz in Online-Shops eine enorm wichtige Rolle. Die Datenschutzerklärung muss erklären, welche personenbezogenen Daten in welchem Umfang und zu welchem Zweck erhoben und genutzt werden. Wichtig sind insbesondere:

  • Kunden- und Bestelldaten: Der Käufer muss darüber informiert werden, welche Daten im Bestellvorgang zu welchem Zweck gespeichert und genutzt werden. Um die Daten an Dritte weiterzugeben (z.B. zu einer Bonitätsabfrage) bedarf es der vorherigen, ausdrücklichen Einwilligung der Kunden
  • Tracking Tools: Es bedarf außerdem einer Einwilligung, wenn Tools genutzt werden mit denen über Cookies das Surfverhalten der Nutzer analysiert wird
  • Social-Media-Plugins: Beispielsweise müssen nicht nur Facebook Like- und Share-Buttons in die Erklärung mitaufgenommen werden, sondern auch eine Lösung zur Nutzung des eRecht safe Sharing Tools, welches ermöglich Inhalte zu teilen ohne Daten weiterzugeben.

Die Bestimmungen gelten auch, wenn die Kunden Ware per E-Mail, Fax oder Bestellformular bestellen können und müssen von jeder „Unterseite“ mit nur einem Klick erreichbar sein.

2. Produktbilder, Videos und Beschreibungen

Allgemein lässt sich bezüglich der Produktbilder sowie Videos und Produktbeschreibungen sagen, dass es zu keinen rechtlichen Problemen kommt, wenn diese selbst aufgenommen bzw. verfasst werden. Bezüglich fremder Bilder, Videos und Texten, von Seiten der Konkurrenten beispielsweise, ist vor allem das Urheberrecht zu beachten. Es bedarf nämlich dann der Zustimmung des Urhebers – nur er alleine entscheidet, wer das Werk nutzt und wie es verwertet wird. Er kann diesbezüglich Nutzungsrechte übertragen und Lizenzen erteilen. Aber auch eine Verwertungsgesellschaft oder Bilder-Plattform kann Lizenzen einräumen – dabei muss aber ggf. der Name des Urhebers genannt werden, soweit dieser nicht ausdrücklich auf sein Namensnennungsrecht verzichtet. Bei Bildern von Personen gilt davor eine Einwilligung einzuholen. Eine Ausnahme stellen nur Bilder von Großveranstaltungen dar, auf denen Personen nur Beiwerk sind. Die Verwendung von Logos von bekannten Unternehmen muss laut dessen Bedingungen zulässig sein – die Nutzungsbedingungen dieser Unternehmen sind in der Regel sehr streng.

3. Besonderheiten im Online-Shop

In Online-Shops kommen zu den allgemeinen Regelungen auf Websites noch einige Besonderheiten dazu. Speziell zu beachten sind Regelungen zu Versandkosten, Preisangaben oder auch Lieferzeiten.

a) Versandkosten

Versandkosten sind stets – wie alle anderen Angaben auch – korrekt anzugeben: Alternativ können sie auch so angegeben werden, dass sie vom Käufer selbst berechnet werden können (zum Beispiel nach Länderkategorien oder Gewicht). Außerdem sollte nicht etwas formuliert werden wie z.B.: „Versandkosten auf Anfrage“.

b) Preisangaben

Bei den Preisen kommt es vor allem auf den Endpreis an. Auch anzugeben ist die Umsatzsteuer und die Bestandteile, welche zum Endpreis gehören. Bei Waren nach Gewicht, Länge, Volumen oder Fläche ist der Grundpreis unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar anzugeben. Gesamtpreis und Grundpreis sollten auf einen Blick wahrnehmbar sein. Sollten Rabatte angeboten werden, muss laut der neuen Preisangabenverordnung von 2022 auch der vorherige Preis angezeigt werden (also der niedrigste Preis der innerhalb der letzten 30 Tage angewandt wurde).

c) Lieferzeiten

Grundsätzlich muss die Ware sofort verfügbar sein – also innerhalb von 5 Tagen. Falls das nicht der Fall ist, muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Lieferzeit länger ist. Gezählt wird ab dem Tag, an dem entweder der Kunde bestellt, der Kauf bestätigt wird oder das Geld vom Verkäufer erhalten wurde (bei Zahlung per Vorkasse). Worauf letztlich abgestellt wird, muss in den AGBs bestimmt werden.

d) Gestaltung des Bestellprozesses

Der Kunde durchläuft verschiedene Schritte, wenn er ein Produkt kaufen will. Auf dem Weg müssen verschiedene Informationen bereitgehalten werden und der Vertragsabschluss muss verschiedene Vorgaben erfüllen.

Zum einen müssen die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung genannt werden, wobei der Umfang auch vom Produkt abhängt. Außerdem auch, wie bereits genannt, der Gesamtpreis sowie Liefer- und Versandkosten und die Versanddauer. Zudem muss auch hingewiesen werden, wenn der Käufer selbst Verpflichtungen eingeht. Hier muss auch die Dauer der Verpflichtung ausdrücklich genannt werden. All diese Informationen sollten entweder schon im Laufe des Kaufprozesses erwähnt oder auf der finalen Bestellseite zusammengefasst werden. In jedem Fall braucht es eine Übersichtsseite mit allen Angaben zur Bezahlung, Lieferzeit, Rechnungsadresse sowie Versand. Hier sollten auch noch einmal ausdrücklich die AGBs vorgestellt werden – mit ihrer Geltung muss der Käufer ausdrücklich einverstanden sein. Der Käufer muss aktiv eine Checkbox abhaken können. Auch auf die Datenschutzgrundsätze sowie das Widerrufsrecht sollte hier hingewiesen werden. Ganz wichtig ist, dass das alles oberhalb des Bestellbuttons zu sehen ist. Der Bestellbutton folgt am Ende der Seite, um den Vertrag abzuschließen. Diesbezüglich werden nach der sog. „Button-Lösung“ johe Anforderungen gestellt. Für den Kunden muss es auf den ersten Blick deutlich erkennbar sein, dass er einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt.

e) Online-Shops im Ausland

Werden Waren im Ausland bestellt, muss mit zusätzlichen Steuern, Zollgebühren und hohen Versandkosten gerechnet werden. Im Zweifel sollte man sich als Kunde beim Händler oder Zoll direkt erkundigen. Bei Problemen gilt möglicherweise anderes Recht als in Deutschland, sodass man sich nicht auf eine allgemeine Informationspflicht des Händlers verlassen sollte – welches Recht letztlich Anwendung findet, kommt auf den Einzelfall an. Innerhalb der EU gelten jedenfalls weitgehend die gleichen rechtlichen Bedingungen, wie eben genannt die Informationspflichten, die Kunden über alle anfallenden Zusatzkosten hinzuweisen. Außerdem gilt innerhalb der EU ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Obwohl Einfuhrzölle in der Regel nicht anfallen, kann es sein, dass bei einzelnen Produkten wie Alkohol, Kaffee und Tabakwaren Verbrauchssteuern anfallen.

Fazit

Zu beachten sind also zunächst die gleichen Regelungen wie für alle anderen Webseiten auch. Außerdem muss bei Produktbeschreibungen auch auf die genaue Preiszusammensetzung sowie Versand- und Lieferkosten eingegangen werden. Es bedarf einer deutlich sichtbaren Schaltfläche am Ende der Seite, dass der Kunde erkennt, dass er sich ausdrücklich zur Zahlung der Leistung verpflichtet.

Quellen

 


autor_eurotext_100Autor: Eurotext Redaktion

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Bitte beachten Sie: Auch wenn wir in unseren Beiträgen gelegentlich Rechtsthemen ansprechen, stellen diese keine Rechtsberatung dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Wenn Sie konkrete Fragen haben, lassen Sie sich bitte von einem Anwalt beraten.