Die EU-Kommission hat zwei Jahre lang die Preise im Onlinehandel beobachtet und stellt nun die Ergebnisse der „Sektorenuntersuchung zum elektronischen Handel“ vor. Die größte Sorge der Wettbewerbshüter ist dabei, dass weit verbreitete Mechanismen zur automatischen Preisanpassung für Preisabsprachen missbraucht werden könnten. Für problematisch hält die Kommission auch das häufig genutzte Geoblocking, mit dem Shops die Einwohner bestimmter Länder aussperren.

Intelligente Preisgestaltung vs. Preiskartelle

Viele Händler nutzen Tools, mit denen die Preise der Konkurrenz überwacht werden , um dann automatisch die eigenen Preise anzupassen. Dieses Verfahren ist völlig legal und nicht unüblich. Die Kommission sieht allerdings die Gefahr, dass solche Algorithmen (beabsichtigt oder unbeabsichtigt) den Effekt von Preisabsprachen haben können. Gerade wenn Händler mit großer Marktmacht diese Instrumente nutzen, kann es dazu führen, dass neue Anbieter keinen Zugang zum Markt bekommen und der Wettbewerb eingeschränkt wird. Die Folge sind mittel- oder langfristig höhere Preise für die Endkunden. Der Vorteil einzelner Händler kann so zum Nachteil aller Kunden werden.

Für die Ermittler ist es aber enorm schwierig, solche Mechanismen nachzuweisen und dagegen vorzugehen, da keine klassischen Preiskartellstrukturen oder klare Absprachen existieren.

Wettbewerbsverzerrung durch Geoblocking

Sorge bereitet den Wettbewerbshütern auch das weit verbreitete Geoblocking. Diese Technik wird laut Untersuchung von ca. 40% aller Onlinehändler genutzt, um den Verkauf der eigenen Waren ins EU-Ausland zu verhindern.

Natürlich kann niemand einen Händler dazu zwingen, seine Waren international anzubieten. Gerade bei kleinen Händlern stünde der Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen. Wenn aber auch große, marktbeherrschende Anbieter gezielt einzelne Käufergruppen ausschließen, besteht die Gefahr der Wettbewerbsverzerrung und am Ende auch von Preisabsprachen und Kartellbildung. Der Leidtragende ist wieder der Endkunde, der mit höheren Preisen rechnen muss.

Quellen: