Seit dem 13.06.2014 gilt eine neue EU-Verbraucherschutzrichtlinie, wozu auch das neue Widerrufsrecht gehört. Für Händler und Shopbetreiber besteht nun eine strengere Informationspflicht gegenüber den Kunden (Widerrufsbelehrung), auch der Umgang mit Retouren und Rücksendekosten ändert sich. Die neue Widerrufsbelehrung bedeutet zwar zunächst einen Mehraufwand, trägt aber deutlich zur Transparenz des neuen Widerrufsrechts bei und vermeidet Abmahnungen. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und was Verbraucher und Händler beachten müssen.

Wegfall des Rückgaberechts

Vorher gab es neben dem Widerrufsrecht oft noch ein Rückgaberecht. Der Unterschied zwischen beiden war für Kunden oft nicht eindeutig. Mit der neuen Richtlinie wird das Rückgaberecht ersatzlos gestrichen, es gilt nur noch das Widerrufsrecht.

Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen, die in der Widerrufsbelehrung geregelt werden müssen. Zum Beispiel dürfen Downloads vom Widerruf ausgeschlossen werden, wenn der Kunde darüber informiert wird.

Einheitliches in ganz Europa

Bisher gab es zwar in allen EU-Ländern Widerrufsrechte, allerdings wurden unterschiedliche Rechte, Pflichten und Fristen eingeräumt. Mit der neuen Verbraucherschutzrichtlinie gilt überall ein einheitliches Widerrufsrecht mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen, wenn ordentlich belehrt wurde. Fehlt die Belehrung oder ist sie nicht korrekt, gilt eine Frist von 12 Monaten und 14 Tagen.

Muster für Widerrufsbelehrung

Um die Verbraucher im Sinne des Gesetzes über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären, werden unterschiedliche Muster für die Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt. Allerdings sind individuelle Anpassungen nötig, um die Belehrung an den eigenen Webshop anzupassen. Auch eine selbst verfasste Belehrung ist zulässig, wenn die den gesetzlichen Anforderungen entspricht. (Muster zum Download finden Sie zum Beispiel hier.)

Widerrufspflicht des Verbrauchers

Kunden müssen ihren Widerruf deutlich erklären – eine Verweigerung der Annahme einer Lieferung oder eine kommentarlose Rücksendung der Ware genügt nicht mehr. Allerdings muss der Widerruf nicht mehr schriftlich erfolgen, telefonisch ist ausreichend.

Neues Muster für den Widerruf

Neben der Widerrufsbelehrung müssen Shopbetreiber ihren Kunden nun auch ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen.

Rücksendekosten

Die wichtigsten Änderungen im Widerrufsrecht betreffen wohl die Versandkosten. Vorher galt für eine Rücksendung die „40-Euro-Klausel“, bei einem Warenwert von 40 € oder mehr übernahm der Verkäufer die Versandkosten. Nach der neuen Regelung trägt der Verbraucher sämtliche Rücksendekosten, wenn es in der Widerrufsbelehrung nicht ausdrücklich anders geregelt ist. Diese Neuregelung kommt besonders Onlineshops zugute, die viele Retouren zu verzeichnen haben, also besonders in den Bereichen Schuhe und Bekleidung. Auf der anderen Seite können sich dadurch auch Nachteile ergeben, wenn beispielsweise Wettbewerber die Rücksendekosten auch weiterhin übernehmen. Viele größere Händler haben genau dies bereits angekündigt, wodurch sie kleinere Shops mehr oder weniger dazu zwingen, gleichzuziehen, um Kunden halten zu können.

Quellen: