Am 20.11. haben verschiedene europapolitische Akteure sich darauf geeinigt, hart gegen Geoblocking innerhalb der EU vorzugehen. Neun Monate haben die europäischen Händler nun Zeit, ihre Shops so umzubauen, dass alle EU-Bürger ihre Waren und Dienstleistungen in Anspruch nehmen können.

Was ist Geoblocking?

Unter Geoblocking versteht man (vor allem technische) Maßnahmen, die dafür sorgen sollen, bestimmte Waren, Dienstleistungen oder Inhalte nur regional anzubieten. Oder anders herum formuliert: bestimmte Personengruppen aufgrund ihrer Herkunft von der Nutzung auszuschließen.

Diese Technik wird seit einiger Zeit ausgiebig im E-Commerce genutzt. Große Händler bieten Ländershops an, die auf ein bestimmtes Land abgestimmt sind. Diese unterscheiden sich nicht nur in der Sprache, sondern auch im Sortiment, bei den Preisen, Versandkosten, Zahlungsoptionen etc. Die Geoblocking-Technik soll dafür sorgen, dass z.B. ein Italiener nur im Ländershop für Italien bestellen kann. Selbst dann, wenn der selbe Händler die gleichen Waren in Spanien billiger anbietet.

Hürden für den Kunden

Geoblocking im engeren Sinne sorgt dafür, dass der italienische Kunde gar nicht in der Lage ist, auf den spanischen Shop zuzugreifen. Versucht er es, wird er automatisch auf den italienischen Shop weitergeleitet. Technisch ist das zum Beispiel über eine Auswertung seiner IP-Adresse möglich.

Im weiteren Sinne kann Geoblocking aber auch bedeuten, dass der Händler bei Bestellungen in seinem spanischen Onlineshop nur Kreditkarten akzeptiert, die in Spanien ausgestellt wurden. Oder den Versand nur innerhalb von Spanien anbietet. Oder bei nichtspanischen Kunden zusätzliche Gebühren verlangt.

Für den Händler ergeben diese Maßnahmen Sinn, weil er damit seine Abläufe besser organisieren und sich besser an die einzelnen Märkte anpassen kann. Für den Kunden bedeuten sie aber eine Diskriminierung und fast immer höhere Preise, da er nicht von günstigen Angeboten in anderen Ländern profitieren kann.

Faire Bedingungen für alle EU-Bürger

Die EU-Kommission sieht in diesen Maßnahmen deshalb einen unzulässigen Eingriff in die Verbraucherrechte. Prinzipiell sollen Waren und Dienstleistungen von Anbietern in der EU allen EU-Bürgern zur Verfügung stehen, unabhängig von ihrem Herkunftsland und Aufenthaltsort. Und zwar ohne unnötige Zugangshürden. Die Betonung liegt dabei auf “unnötige” Zugangshürden. Denn auch in Zukunft werden gewisse Preisunterschiede und begründete Aufschläge möglich sein.

Drei konkrete Szenarien

In der aktuellen Veröffentlichung werden drei Szenarien beschrieben:

  1. Viele Händler bieten aus organisatorischen Gründen den Versand nur in bestimmte Länder an. Anfragen aus anderen EU-Ländern werden dann meist mit dem Argument abgewehrt, dass ein Versand dorthin generell nicht möglich sei. Das ist der EU ein Dorn im Auge. Die gute Nachricht für Händler: Sie können auch in Zukunft nicht gezwungen werden, einen europaweiten Versand anzubieten. Der Kunde soll aber die Möglichkeit bekommen, die Ware abzuholen oder den Versand selbst zu organisieren. Tut er das, muss der Händler ihm die Ware auch verkaufen.
  2. Elektronische Dienstleistungen wie Webhosting müssen generell allen EU-Bürgern zur Verfügung stehen. Zusätzliche Gebühren für Bewohner anderer Mitgliedsstaaten sind nicht erlaubt.
  3. Tickets für Vergnügungsparks oder Konzerte müssen vom Kunden ebenfalls direkt bestellt werden können. Momentan läuft der internationale Verkauf meist über nationale Zwischenhändler, die dafür einen Aufpreis verlangen. Das ist natürlich auch in Zukunft möglich, darf aber den Direktkauf nicht verhindern.

Die neue Verordnung muss vom EU-Parlament und dem Rat noch bestätigt werden. Da deren Vertreter an den Verhandlungen beteiligt waren, ist die abschließende Bestätigung nur noch eine Formsache. Rechtskräftig wird die Regelung neun Monate nach Bekanntgabe, um allen Händlern eine ausreichende Übergangsfrist zu bieten.

Quellen:

 


autor_eurotext_100Autor: Eurotext Redaktion

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