Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Eurotext AG für Übersetzungen
§ 1 Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
(1) Die Eurotext AG erbringt Übersetzungs-, Dolmetscher- sowie Fremdsprachendienstleistungen. Soweit Vertragsgegenstand Übersetzungen oder die Erbringung sonstiger sprachlicher Arbeitsergebnisse sind, wird nachfolgend der Begriff Werk verwendet.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB ist.
(3) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
§ 2 Vertragsschluss
(1)Unsere Angebote und Dienstleistungspräsentationen sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Die Auftragserteilung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Auftragserteilung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang anzunehmen.
(3) Die Annahme kann entweder durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch Ausführung der Leistung gegenüber dem Kunden oder durch wirksames Erfüllungsangebot erklärt werden.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, uns sämtliche Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung bzw. für die Erbringung der sonstigen Dienstleistungen erforderlich sind, unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (Abbildungen, Abkürzungserklärungen, firmenspezifische Fachwortverzeichnisse, Vorgängerübersetzungen usw.).
§ 3 Ausführung
(1) Der Kunde überlässt uns kostenfrei den verbindlichen Originaltext.
(2) Soweit es sich nicht um die Übersetzung als solche handelt, ist es Sache des Kunden, auf die Wahrung der Rechte Dritter zu achten.
(3) Unsere Leistungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung erbracht. Fachausdrücke werden, sofern nicht anders vereinbart, in die allgemein übliche, lexikographisch vertretbare bzw. allgemein verständliche zielsprachliche Version übertragen.
(4) Wir sind verpflichtet, das Werk selbst oder durch Dritte unter Wahrung etwaiger Urheberpersönlichkeitsrechte ohne Zusätze, Kürzungen und sonstige Veränderungen gegenüber dem Originaltext nach Maßgabe des Einzelauftrags zu übersetzen.
(5) Wir stehen dafür ein, dass Übersetzungen nicht mit Fehlern oder Mängeln behaftet sind, die den Wert der Übersetzung unter Berücksichtigung des Originaltextes aufheben oder mindern.
(6) Wir verpflichten uns, das Werk im vereinbarten Format und über das vereinbarte Medium zur Verfügung zu stellen.
§ 4 Rechteeinräumung
(1) Soweit zu unseren Gunsten in Ausübung der Übersetzung Urheberrechte oder ähnliche Schutzrechte entstehen, übertragen wir dem Kunden sämtliche ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte.
(2) Die Übertragung der Rechte erfolgt mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffenden Rechnungen. Nutzungsrechte an von uns erbrachten Dienstleistungen und Werken, die bei Beendigung des Vertrags noch nicht vollständig bezahlt sind, verbleiben bei uns.
(3) Der Kunde ist berechtigt, alle ihm hiernach zustehenden Rechte auf Dritte zu übertragen oder Dritten Nutzungsrechte an diesen Rechten einzuräumen. Unsere Zustimmung ist dafür nicht erforderlich.
(4) Soweit der Kunde das Werk bearbeiten oder bearbeiten lassen darf, hat er Beeinträchtigungen zu unterlassen, die unsere geistigen oder persönlichen Rechte zu gefährden geeignet sind.
§ 5 Lieferung, Lieferverzug
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Eurotext AG, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(2) Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird das Werk auch an einen anderen Bestimmungsort versandt bzw. die Dienstleistung an einem anderen Ort erbracht. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Die Lieferung von Übersetzungen erfolgt, je nach Vereinbarung mit dem Kunden, über FTP-Server, über unser Übersetzungsportal, per E-Mail, Post oder Kurier. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, sobald die Bereitstellung auf den vereinbarten Servern, die Absendung per Email oder die Übergabe an das vereinbarte Transportunternehmen erfolgte. Lieferfristen und Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
(3) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. 3Wochen ab Vertragsschluss.
§ 6 Gefahrübergang
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Werks geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend.
(2) Bei Versendung geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Werks sowie die Verzögerungsgefahr bereits auf den Kunden über−mit Auslieferung des Werks an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Person; −mit Bereitstellung auf den vereinbarten Servern;−mit Auslösung des elektronischen Übertragungsvorgangs.
§ 7 Preise, Kostentragung, Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten unsere jeweils zum Vertragsschlusszeitpunkt gültigen Preise, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
(2) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Skontoabzüge sind, wenn nicht anders vereinbart, in Rechnungsbeträgen bereits enthalten.
(3) Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.
(4) Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug zu bezahlen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsstellung und Leistungserbringung, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
§ 8 Aufrechnung, Zurückbehaltung
(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Mängeln der Leistung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.
(2) Dem Kunden stehen Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Leistung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.
§ 9 Fehlerhafte Leistung und Gewährleistung bei Übersetzungen
(1) Für die Rechte des Kunden bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
(2) Der Kunde hat Beanstandungen an dem Werk als nicht den Anforderungen des § 3 entsprechend, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ablieferung des vollständigen Werks, unter Angabe von Gründen im Einzelnen in Textform mitzuteilen. Im Falle fehlender oder nicht fristgemäßer Beanstandung, gilt das Werk als abgenommen.
(3) Bei begründeten Beanstandungen hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung oder Neuübersetzung innerhalb einer angemessenen Frist.
(4) Schlägt die Mangelbehebung fehl, ist der Kunde berechtigt, den Rücktritt zu erklären oder eine entsprechende Herabsetzung des Preises zu verlangen. Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.
(5) Gewährleistungsansprüche verjähren abweichend von den gesetzlichen Vorschriften innerhalb von einem Jahr.
§ 10 Sonstige Haftung
(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Regeln. Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, außer a)für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,b)für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf).
(3) Im Falle der Haftung nach Abs. 2 Satz 2 ist unsere Haftung jedoch auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln unserer Vertragsleistung sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung unserer Vertragsleistung typischerweise zu erwarten sind.
(4)Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werks übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
(5) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
(6) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
(7) Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und dies nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehört, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
§ 11 Schutzrechte und Urheberbenennung
(1) In dem Fall, dass der Leistungsgegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten den Leistungsgegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Leistungsgegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt uns dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden unterliegen den Beschränkungen des § 10 dieser AGB.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Übersetzer auch ohne dessen ausdrückliche Anweisung in angemessener Weise als Urheber der Übersetzung des Werkes zu nennen. Beim Abschluss von Lizenzverträgen mit Dritten ist der Kunde verpflichtet, dem Lizenznehmer eine entsprechende Verpflichtung aufzuerlegen.
§ 12 Umgang mit Daten und Verschwiegenheit
(1) Die Parteien verpflichten sich, die gesetzlichen Bestimmungen und Anforderungen über den Datenschutz, insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutz- und Telemediengesetzes, im Rahmen der Vertragsabwicklung zu beachten.
(2) Alle Informationen und Kenntnisse über die Tatsachen in Bezug auf die Vertragsparteien, Herstellungsmethoden, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Daten und Dokumente werden die Vertragsparteien vertraulich behandeln, sofern diese Informationen von der Vertragsgegenseite stammen. Jede Vertragspartei trägt dafür Sorge, dass eine solche Weitergabe auch durch Dritte, die bei oder für sie tätig sind, nicht erfolgen kann.
(3) Ausgenommen von der Geheimhaltungspflicht sind Daten und Informationen, die
- dem Empfänger bereits vorher ohne eine Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder
- allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies der Empfänger zu vertreten hat oder
- dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden oder
- aufgrund rechtlicher Vorschriften Behörden zugänglich zu machen sind oder
- von der überlassenen Partei zur Bekanntmachung in Textform freigegeben worden sind sowie
- nicht geschützte Ideen, Konzeptionen, Erfahrungen, sonstige Methoden und Techniken sowie Informationen, die allgemeinen Charakters oder offenkundig sind.
§13 Schlussbestimmungen
(1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts. Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen, so sind solche Verweisungen unwirksam.
(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der Eurotext AG. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform, wobei diese Klausel selbst wiederum nur schriftlich abbedungen werden kann.
(4) Sollten Teile dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Teile dieses Vertragsdavon unberührt. Beide Parteien verpflichten sich anstelle der unwirksamen Klausel eine ihrerseits wirksame Klausel zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck des unwirksamen Teiles am nächsten kommt.
(5) Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Nutzungsbedingungen für Softwareanwendungender Eurotext AG
§ 1 Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
(1) Die EurotextAG bietet Übersetzungsprozesse und modulare Übersetzungslösungen für Content Management-, Warenwirtschafts-, Redaktions-und E-Commerce-Systeme an.Unseren Geschäftspartnernwerden Softwaremodule zur Nutzung überlassen, die der Anbindung und Inanspruchnahme von Übersetzungsdienstleistungen der Eurotext AG über deren Übersetzungsportal dienen.Soweit Vertragsgegenstand die Nutzungsüberlassung von modularen Übersetzungslösungen ist, wird nachfolgend der Begriff Softwareanwendungverwendet.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Geschäftspartnern. Die AGB gelten nur, wenn derGeschäftspartnerUnternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von §310 Abs. 1 BGB ist.
(3) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Geschäftspartnersoder Dritter werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
§ 2 Vertragsschluss, E-Mail-Übersendung, Download
(1) Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt mitder E-Mail-Übersendung bzw.dem Download der Softwareanwendung an bzw. durch den Geschäftspartnerzustande. Die Softwareanwendung einschließlich der Installationshinweise kann im Downloadbereich unseres Internetportalssowie im Downloadbereich unserer Partnerheruntergeladen werden.
(2) Es steht der Eurotext AG frei, das Downloadangebot jederzeit einzustellen.
(3) Die Installation der Software ist nicht Gegenstand des Vertrags, soweit dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
(4) Dem Geschäftspartnerwerden weiterhin Softwareupdates zum Download angeboten, die Fehlerbehebungen und neue Funktionalitäten beinhalten können.
§ 3 Nutzungsrechte an der Softwareanwendung
(1) Die Softwareanwendung der Eurotext AG ist urheberrechtlich geschützt. Die aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen der Eurotext AG zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat die Eurotext AG entsprechende Verwertungsrechte.
(2) Der Geschäftspartnererhält an der Softwareanwendung einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
(3) Der Geschäftspartnernutzt die Softwareanwendung nur für die Anbindung an das Übersetzungsportal der Eurotext AG sowie dessen Nutzung. Der Geschäftspartnerdarf die Softwareanbindung nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen.
(4) Der Geschäftspartnerdarf die Softwareanwendung zum vertraglich vorgesehenen Zweck installieren, ablaufen lassen und die erforderlichen Vervielfältigungen vornehmen.
(5) Der Geschäftspartnerist nicht berechtigt, Änderungen an der Softwareanwendung vorzunehmen. Dies gilt nicht
– a. für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern die Eurotext AG sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Fehlerbeseitigung außer Stande ist;
– b. für Änderungen, die zur Behebung von Kompatibilitätsproblemen beim Zusammenwirken der Softwareanwendung mit anderen vom Geschäftspartnerbenötigten Programmen erforderlich ist, und die Eurotext AG nicht bereit oder in der Lage ist, die Probleme gegen eine angemessene marktübliche Vergütung zu beseitigen;
– c. für Softwareanwendungen, bei denen der Quell-und Objektcode offen zur Verfügung gestellt wirdmit der ausdrücklichen Erlaubnis zur Veränderung der Softwareanwendungoder einzelner Softwarekomponenten.
(6) Sofern die Eurotext AG während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Softwareanwendung vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.
(7) Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Geschäftspartnereingeräumt werden, stehen dem Geschäftspartnernicht zu. Der Geschäftspartnerist insbesondere nicht berechtigt, die Softwareanwendung über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Softwareanwendung Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Softwareanwendung zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.
§ 4 Verpflichtungen des Geschäftspartnerszur sicheren Nutzung
(1) Der Geschäftspartnertrifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der Softwareanwendung durch Unbefugte zu verhindern.
(2) Der Geschäftspartnerhaftet dafür, dass die Softwareanwendung nicht zu gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten erstellt und/oder auf dem Übersetzungsportal der Eurotext AG gespeichert werden.
(3) Der Geschäftspartnerist verpflichtet, die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs-und Zugangsberechtigungen sowie vereinbarte Identifikations-und Authentifikations-Sicherungen geheim zu halten, vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weiterzugeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Geschäftspartnerwird uns unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;
(4) Der Geschäftspartnerist dafür verantwortlich,dass sein technisches System (Hard-und Software sowie Telekommunikationsverbindung) über die erforderlichen Voraussetzungen zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Softwareanwendung verfügt.
(5) Der Geschäftspartnerwird keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von uns betrieben werden eingreifen oder eingreifen lassen oder in unsere Datennetze unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern.
(6) Der Geschäftspartnerstellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Softwareanwendung durch ihn beruhen oder die sich aus vom Geschäftspartnerverursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Softwareanwendung verbunden sind.
(7) Der Geschäftspartnerträgt dafür Sorge, dass er (z.B. bei der Übermittlung von Texten/Daten Dritter an uns) alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet.
(8) Der Geschäftspartnerist verpflichtet, vor der Versendung von Daten und Informationen an uns, diese auf Viren zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
(9) Der Geschäftspartnerist verpflichtet,seine Daten regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen.
§ 5 Verletzung der Bestimmungen nach §§ 3, 4durch den Geschäftspartner
(1) Verletzt der Geschäftspartnerdie Regelungen in § 3 oder § 4aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann die Eurotext AG den Zugriff des Geschäftspartnersauf die Softwareanwendung und/oder das Übersetzungsportal der Eurotext AG sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.
(2) Verstößt der Geschäftspartnerrechtswidrig gegen§ 4 Abs. 2, ist die Eurotext AG berechtigt, die dadurch betroffenen Daten zu löschen. Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der Geschäftspartnerder Eurotext AG auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
(3) Verletzt der Geschäftspartnertrotz entsprechender schriftlicher Abmahnung der Eurotext AG weiterhin oder wiederholt die Regelungen in § 3 oder § 4 , und hat er dies zu vertreten, so kann die Eurotext AG den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.
§ 6 Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
(1) Sofern nicht anderweitig schriftlich bestätigt, stellen wir und/oder Dritte die Softwareanwendung sozur Verfügung, „wie sie ist“, ohne irgendeine Garantie und/oder Gewährleistung, weder ausdrücklich noch implizit, einschließlich –aber nicht begrenzt auf –die implizite Gewährleistung der Marktreife oder der Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Der Geschäftspartnerträgt das Risiko bezüglich der Funktions-und Leistungsfähigkeit der Softwareanwendung.
(2) Die Haftung für Sach-und Rechtsmängel der Softwareanwendung, insbesondere für deren Richtigkeit, Fehlerfreiheit, Freiheit von Schutz-und Urheberrechten Dritter, Vollständigkeit und/oder Verwendbarkeit ist -außer bei Vorsatz oder Arglist -ausgeschlossen.
(3) Wir haften nicht für Schäden, die aus der Benutzung der Softwareanwendung oder der Unbenutzbarkeit des Softwareanwendung folgen (insbesondere bei Datenverlust, fehlerhafter Verarbeitung von Daten, Inkompatibilität der Softwareanwendung mit anderen Programmen). Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn wir nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels nach den gesetzlichen Regeln haften.
(4) Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nur, wennder Geschäfspartnersichergestellt hat, dass diese Daten aus in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Die Haftung ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, es sei denn, die Datenverluste wurden durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
§ 7 Umgang mit Daten und Verschwiegenheit
(1) Die Parteien verpflichten sich, die gesetzlichen Bestimmungen und Anforderungen über den Datenschutz, insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutz-und Telemediengesetzes, im Rahmen der Vertragsabwicklung zu beachten.
(2) Alle Informationen und Kenntnisse über die Tatsachen in Bezug auf die Vertragsparteien, Herstellungsmethoden, Geschäfts-und Betriebsgeheimnisse, Daten und Dokumente werden die Vertragsparteien vertraulich behandeln, sofern diese Informationen von der Vertragsgegenseite stammen. Jede Vertragspartei trägt dafür Sorge, dass eine solche Weitergabe auch durch Dritte, die bei oder für sie tätig sind, nicht erfolgen kann. Zudem sind die jeweils gültigen Sicherheitsbestimmungen bezüglich der Geheimhaltungsverpflichtung von Daten und Unterlagen einer Vertragspartei zu beachten, sofern sie der anderen Partei rechtzeitig mitgeteilt worden sind.
(3) Ausgenommen von der Geheimhaltungspflicht sind Daten und Informationen, die a.dem Empfänger bereits vorher ohne eine Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder b.allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies der Empfänger zu vertreten hat oder c.dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden oder d.aufgrund rechtlicher Vorschriften Behörden zugänglich zu machen sind oder e.von der überlassenen Partei zur Bekanntmachung in Textform freigegeben worden sind sowie f.nicht geschützte Ideen, Konzeptionen, Erfahrungen, sonstige Methoden und Techniken sowie Informationen, die allgemeinen Charakters oder offenkundig sind.
§8 Schlussbestimmungen
(1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Geschäftspartnergilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts. Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen, so sind solche Verweisungen unwirksam.
(2) Ist der GeschäftspartnerKaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher –auch internationaler –Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der Eurotext AG. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Geschäftspartnerszu erheben. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform, wobei diese Klausel selbst wiederum nur schriftlich abbedungen werden kann.
(4) Sollten Teile dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Teile dieses Vertragsdavon unberührt. Beide Parteien verpflichten sich anstelle der unwirksamen Klausel eine ihrerseits wirksame Klausel zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck des unwirksamen Teiles am nächsten kommt.