{"id":9209,"date":"2016-02-28T08:31:20","date_gmt":"2016-02-28T07:31:20","guid":{"rendered":"http:\/\/eurotext-ecommerce.com\/?p=3373"},"modified":"2019-11-25T10:36:42","modified_gmt":"2019-11-25T09:36:42","slug":"das-verbraucherstreitbeilegungsgesetz-vsbg-kommt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eurotext.de\/blog\/das-verbraucherstreitbeilegungsgesetz-vsbg-kommt\/","title":{"rendered":"Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) kommt"},"content":{"rendered":"
GASTBEITRAG<\/strong><\/span> Mit dem VSBG wird das europapolitische Ziel verfolgt, Streitigkeiten im Online-Handel (z.B. Ware angeblich nicht angekommen oder defekt) schnell,\u00a0au\u00dfergerichtlich<\/strong>\u00a0und f\u00fcr den Verbraucher kosteng\u00fcnstig beizulegen. Die Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren ist f\u00fcr den H\u00e4ndler und f\u00fcr den Verbraucher\u00a0freiwillig<\/strong>.<\/p>\n <\/p>\n Um den Verbraucher \u00fcber dieses neue Angebot zu informieren, nimmt der Gesetzgeber die Onlineh\u00e4ndler (also auch Verk\u00e4ufer auf eBay, Amazon etc.) in die Pflicht.<\/p>\n Wer eine Webseite unterh\u00e4lt oder Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) verwendet, hat den Verbraucher leicht zug\u00e4nglich, klar und verst\u00e4ndlich<\/p>\n 1. davon in Kenntnis zu setzen, inwieweit er (= Unternehmer) bereit ist oder verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und<\/p>\n 2. auf die zust\u00e4ndige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen, wenn er sich zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet hat oder wenn er aufgrund von Rechtsvorschriften zur Teilnahme verpflichtet ist.<\/p>\n Es m\u00fcssen folgende Angaben enthalten sein:<\/p>\n Form:<\/strong>\u00a0Die Informationen m\u00fcssen auf der Webseite des Shopbetreibers erscheinenund zusammen mit den AGB gegeben werden<\/strong>\u00a0(wenn AGB verwendet werden).<\/p>\n Ausnahme:<\/strong>\u00a0Eine Ausnahme von der Informationspflicht Nr. 1 besteht f\u00fcr Unternehmer, die am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen besch\u00e4ftigt haben.<\/p>\n Wenn die Streitigkeit \u00fcber einen Verbrauchervertrag durch den Unternehmer und den Verbraucher nicht beigelegt werden konnte (z.B. durch den unternehmenseigenen Kundensupport), bestehen folgende Informationspflichten:<\/p>\n Form:<\/strong>\u00a0Der Hinweis muss in\u00a0Textform<\/strong>\u00a0(z.B. per E-Mail) gegeben werden.<\/p>\n Diese Informationspflichten m\u00fcssen erst\u00a0ein Jahr nach<\/strong>\u00a0Verk\u00fcndung des Gesetzes erf\u00fcllt werden, also fr\u00fchestens ab dem 1. Januar 2017.<\/p>\n Hinweis:<\/strong>\u00a0Verbraucher k\u00f6nnen nicht durch AGB verpflichtet werden, vor Klageerhebung ein Schlichtungsverfahren durchzuf\u00fchren. Falls das Schlichtungsverfahren scheitert, steht der Rechtsweg weiterhin offen.<\/p>\n Die Geb\u00fchren f\u00fcr die Verfahrensdurchf\u00fchrung sind vom Unternehmer zu tragen und folgenderma\u00dfen gestaffelt:<\/p>\n Von dem Verbraucher, der die Durchf\u00fchrung eines Streitbeilegungsverfahrens beantragt hat, kann eine Geb\u00fchr nur erhoben werden, wenn der Antrag unter Ber\u00fccksichtigung der gesamten Umst\u00e4nde als missbr\u00e4uchlich anzusehen ist. In diesem Fall betr\u00e4gt die Geb\u00fchr 30 Euro.<\/p>\n Rechtsanwalt Dr. Volker Baldus<\/strong> arbeitet bei dem Online-Rechtsportal janolaw AG und betreut dort den Bereich Internetrecht. Die janolaw AG mit Sitz in der Rhein-Main-Region z\u00e4hlt seit 2000 zu den Topanbietern im Bereich Internet-Rechtsdienstleistungen. Immer mehr Shopbetreiber nutzen die anwaltlichen Leistungen von janolaw erfolgreich f\u00fcr ihr Business. Erfahrene Rechtsanw\u00e4lte kl\u00e4ren Fragen zum Online-Handel sofort verbindlich am Telefon. F\u00fcr dauerhafte Rechtssicherheit im E-Commerce sorgt der komfortable AGB Hosting-Service, die Update-Services f\u00fcr eBay und Amazon. Mehrere hundert Dokumente aus zahlreichen Rechtsgebieten wie z.B. Internetrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienrecht leisten schnell und unkompliziert juristische erste Hilfe zum Download.<\/p>\n Kontakt:<\/strong><\/p>\n GASTBEITRAG Mit dem VSBG wird das europapolitische Ziel verfolgt, Streitigkeiten im Online-Handel (z.B. Ware angeblich nicht angekommen oder defekt) schnell,\u00a0au\u00dfergerichtlich\u00a0und f\u00fcr den Verbraucher kosteng\u00fcnstig beizulegen. Die Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren ist f\u00fcr den H\u00e4ndler und f\u00fcr den Verbraucher\u00a0freiwillig.<\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":8881,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1,2613,2616],"tags":[],"yoast_head":"\nInformationspflichten f\u00fcr Online-H\u00e4ndler<\/h2>\n
Informationen\u00a0vor<\/u>\u00a0Entstehen der Streitigkeit<\/h3>\n
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Informationen\u00a0nach<\/u>\u00a0Entstehen der Streitigkeit<\/h3>\n
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Inkrafttreten der Informationsverpflichtung<\/h2>\n
Kosten<\/h2>\n
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\u00a0\u00dcber den Autor<\/h2>\n
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