{"id":9209,"date":"2016-02-28T08:31:20","date_gmt":"2016-02-28T07:31:20","guid":{"rendered":"http:\/\/eurotext-ecommerce.com\/?p=3373"},"modified":"2019-11-25T10:36:42","modified_gmt":"2019-11-25T09:36:42","slug":"das-verbraucherstreitbeilegungsgesetz-vsbg-kommt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eurotext.de\/blog\/das-verbraucherstreitbeilegungsgesetz-vsbg-kommt\/","title":{"rendered":"Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) kommt"},"content":{"rendered":"

GASTBEITRAG<\/strong><\/span> Mit dem VSBG wird das europapolitische Ziel verfolgt, Streitigkeiten im Online-Handel (z.B. Ware angeblich nicht angekommen oder defekt) schnell,\u00a0au\u00dfergerichtlich<\/strong>\u00a0und f\u00fcr den Verbraucher kosteng\u00fcnstig beizulegen. Die Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren ist f\u00fcr den H\u00e4ndler und f\u00fcr den Verbraucher\u00a0freiwillig<\/strong>.<\/p>\n

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Informationspflichten f\u00fcr Online-H\u00e4ndler<\/h2>\n

Um den Verbraucher \u00fcber dieses neue Angebot zu informieren, nimmt der Gesetzgeber die Onlineh\u00e4ndler (also auch Verk\u00e4ufer auf eBay, Amazon etc.) in die Pflicht.<\/p>\n

Informationen\u00a0vor<\/u>\u00a0Entstehen der Streitigkeit<\/h3>\n

Wer eine Webseite unterh\u00e4lt oder Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) verwendet, hat den Verbraucher leicht zug\u00e4nglich, klar und verst\u00e4ndlich<\/p>\n

1. davon in Kenntnis zu setzen, inwieweit er (= Unternehmer) bereit ist oder verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und<\/p>\n

2. auf die zust\u00e4ndige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen, wenn er sich zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet hat oder wenn er aufgrund von Rechtsvorschriften zur Teilnahme verpflichtet ist.<\/p>\n

Es m\u00fcssen folgende Angaben enthalten sein:<\/p>\n