{"id":9199,"date":"2015-08-17T11:58:08","date_gmt":"2015-08-17T09:58:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.eurotext-ecommerce.com\/?p=1951"},"modified":"2019-11-25T10:36:43","modified_gmt":"2019-11-25T09:36:43","slug":"vorkasse-betrug-im-grossen-stil","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eurotext.de\/blog\/vorkasse-betrug-im-grossen-stil\/","title":{"rendered":"Vorkasse-Betrug im gro\u00dfen Stil"},"content":{"rendered":"
Der seit Jahren ungebrochene Boom im Internethandel hat leider auch Schattenseiten: Betr\u00fcger<\/strong> setzen auf die Gutgl\u00e4ubigkeit der Kunden und bieten Waren an, die sie gar nicht besitzen. Sobald das Geld \u00fcberwiesen ist, l\u00e4sst der Anbieter nichts mehr von sich h\u00f6ren. Diese Betrugsmasche gibt es schon lange und sorgt z. B. bei eBay regelm\u00e4\u00dfig f\u00fcr \u00c4rger. Dass sich diese Methode aber auch hochprofessionell<\/strong> im gro\u00dfen Stil umsetzen l\u00e4sst, zeigt ein aktuelles Verfahren. <\/p>\n <\/p>\n Die Staatsanwalt in G\u00f6ttingen hat zwei mutma\u00dfliche Betr\u00fcger<\/strong> aufgesp\u00fcrt. Der Vorwurf lautet, dass die beiden M\u00e4nner bereits seit 2012 eine Vielzahl von Onlineshops<\/strong> betrieben haben, deren einziges Ziel war, Vorkassezahlungen einzunehmen. Bis zu 26 Shops mit Domains wie www.123kaffeevollautomaten.de oder www.fritzphone24.de sollen es gewesen sein.<\/p>\n In den Shops wurden allerhand verschiedene Waren angeboten: Kaffeemaschinen, Elektroartikel, Motorroller, Smartphones und Spielkonsolen. H\u00e4ufig lag der Preis deutlich unter dem \u00fcblichen Marktpreis.<\/p>\n Nach der Bestellung<\/strong> wurden die K\u00e4ufer informiert, dass eine Lieferung nur nach Vorkasse<\/strong> m\u00f6glich sei. Der Haken dabei: Eine selbstget\u00e4tigte \u00dcberweisung kann der Kunde im Gegensatz zum Lastschrifteinzug nicht zur\u00fcckbuchen lassen – das Geld ist weg.\u00a0 663 Kunden sollen auf diese Weise betrogen worden sein.<\/p>\n Im April 2015 wurden die mittlerweilige gest\u00e4ndigen Verd\u00e4chtigen festgenommen. Ihnen drohen zwischen 6 Monaten und 10 Jahren Freiheitsstrafe wegen gewerbsm\u00e4\u00dfigen Betrugs<\/strong>. Der Schaden liegt bei 214.000 Euro.<\/p>\n Der Fall zeigt mal wieder, wie gro\u00df die kriminelle Energie<\/strong> bei manchen Internetbetr\u00fcgern ist – und wie gro\u00df die Gutgl\u00e4ubigkeit der Kunden angesichts niedriger Preise. Als Kunde sollte man deshalb immer kritisch sein, gerade wenn das Angebot zu verlockend ist, um wahr zu sein. Als Webseitenbetreiber sollte man hingegen alles tun, um Professionalit\u00e4t<\/strong> und Vertrauensw\u00fcrdigkeit<\/strong> zu vermitteln. Das gilt ganz besonders f\u00fcr die Bezahloptionen<\/strong>. Hier sollten den Kunden auf jeden Fall alle g\u00e4ngigen M\u00f6glichkeiten zur Bezahlung zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<\/p>\nQuellen<\/h2>\n