{"id":8081,"date":"2019-04-16T09:26:25","date_gmt":"2019-04-16T07:26:25","guid":{"rendered":"https:\/\/eurotext-ecommerce.com\/?p=8081"},"modified":"2021-06-24T09:14:44","modified_gmt":"2021-06-24T07:14:44","slug":"der-brexit-und-seine-folgen-fuer-den-e-commerce","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eurotext.de\/blog\/der-brexit-und-seine-folgen-fuer-den-e-commerce\/","title":{"rendered":"Der Brexit und seine Folgen f\u00fcr den E-Commerce"},"content":{"rendered":"

In unserer Reihe \u201eE-Commerce in …\u201c<\/a><\/strong> hatten wir den Brexit<\/strong> in unserem Artikel \u00fcber Gro\u00dfbritannien<\/strong> <\/a>bereits angeschnitten. Das war im November 2016, als die Entscheidung Gro\u00dfbritanniens, aus der EU auszutreten, ganz frisch war und die Folgen noch nicht abzusehen. Jetzt wollen wir ein Update zum Brexit liefern und die m\u00f6glichen Folgen aufzeigen \u2013 f\u00fcr den Handel im Allgemeinen und den E-Commerce<\/strong> im Besonderen. <\/p>\n

Brexit<\/h2>\n

Am 23. Juni 2016 hat die Mehrheit der wahlberechtigten britischen B\u00fcrger in einem Volksentscheid<\/strong> f\u00fcr einen Austritt aus der EU<\/strong> (Brexit)<\/strong> gestimmt, das Austrittsverfahren wurde im M\u00e4rz 2017 gestartet. Die Premierministerin des Vereinigten K\u00f6nigreichs, Theresa May<\/strong>, handelte mit der EU einen Vertrag f\u00fcr einen geregelten Austritt aus, den das britische Unterhaus aber bereits drei mal abgelehnt hat. Der urspr\u00fcngliche Stichtag f\u00fcr den EU-Ausstieg war der 29.03.2019, dieser Termin wurde aber zun\u00e4chst auf den 12.04. verschoben. Am 10.04. wurde erneut \u00fcber eine Verschiebung abgestimmt und so soll der Austritt sp\u00e4testens am 31.10.2019 erfolgen. F\u00fcr den Ausstieg gibt es nun drei m\u00f6gliche Szenarien:<\/p>\n

    \n
  1. \u201eSoft Brexit\u201c<\/strong>: Geregelter Ausstieg mit Vertrag. Hierzu kommt es, wenn die Briten dem Vertrag zustimmen, den May mit der EU ausgehandelt hat.<\/li>\n
  2. \u201eHard Brexit\u201c<\/strong>: Wird der Vertrag weiter abgelehnt, kommt es zu einem ungeregelten Brexit ohne Vertrag. Dies geschieht auch automatisch am 31.10.2019 um 24 Uhr, wenn es bis dahin zu keiner Einigung gekommen ist.<\/li>\n
  3. Absage des Brexits<\/strong>: Die britische Regierung hat bis zuletzt die M\u00f6glichkeit, ihren Austrittsantrag von 2017 zur\u00fcckzuziehen. Daf\u00fcr ist allerdings ein neuer Volksentscheid n\u00f6tig, damit dies nicht gegen den Willen der B\u00fcrger geschieht \u2013 die zu organisieren w\u00fcrde aber einiges an Zeit und Aufwand in Anspruch nehmen.<\/li>\n<\/ol>\n

    Wenn es bis zum 22.05.2019 zu keiner Einigung gekommen ist, muss Gro\u00dfbritannien an der Europawahl teilnehmen und \u00fcber Beschl\u00fcsse abstimmen, die das Land gar nicht mehr betreffen. Die EU stellte daher f\u00fcr die Brexit-Verschiebung die Bedingung, dass die Briten keine wichtigen EU-Entscheidungen blockieren.<\/p>\n

    Folgen f\u00fcr den Handel allgemein<\/h2>\n

    Die Folgen f\u00fcr den Handel h\u00e4ngen vor allem davon ab, welche Form des Brexits am Ende ausgef\u00fchrt wird \u2013 wenn der Antrag nicht wider Erwarten doch noch zur\u00fcckgezogen wird. Bei einem Hard Brexit ohne Vertrag verl\u00e4sst das Vereinigte K\u00f6nigreich nicht nur die EU, sondern auch den europ\u00e4ischen Binnenmarkt<\/strong> und die Europ\u00e4ische Zollunion<\/strong> ohne weitere Handelsabkommen. Damit gelten f\u00fcr Gro\u00dfbritannien dann die gleichen Zollvorschriften wie f\u00fcr andere Drittl\u00e4nder au\u00dferhalb der Europ\u00e4ischen Zollunion<\/strong>.<\/p>\n

    Bei einem Soft Brexit wird es eine \u00dcbergangsfrist bis zum 01.01.2021 geben, w\u00e4hrend der beide Parteien \u00fcber weitere Handelsabkommen verhandeln k\u00f6nnen. Zum Beispiel k\u00f6nnte Gro\u00dfbritannien wie Norwegen<\/strong> <\/a>im europ\u00e4ischen Binnenmarkt bleiben und\/oder wie die T\u00fcrkei<\/strong> in der Europ\u00e4ischen Zollunion. Auch f\u00fcr H\u00e4ndler und Kunden w\u00e4re dies eine M\u00f6glichkeit, sich l\u00e4nger auf die neuen Bedingungen vorzubereiten.<\/p>\n

    Egal, ob es zu einem Brexit mit oder ohne Vertrag kommt, Sendungen in und aus dem Vereinigten K\u00f6nigreich werden zollpflichtig<\/strong> und damit Zollanmeldungen<\/strong> erforderlich, nur der Zeitpunkt daf\u00fcr liegt beim Soft Brexit wegen der \u00dcbergangsfrist weiter in der Zukunft.<\/p>\n

    F\u00fcr deutsche Unternehmen ist Gro\u00dfbritannien vor allem ein wichtiger Markt f\u00fcr Autos und Maschinen<\/strong>. Bisher kann die Ware direkt und ohne zus\u00e4tzliche Kosten ins Land kommen, doch nach dem Brexit wird es deutlich l\u00e4nger dauern und teurer werden, was dazu f\u00fchren kann, dass die Briten weniger deutsche Waren bestellen werden. Das w\u00fcrde in Deutschland wiederum vor allem Mitarbeitern in Unternehmen schaden, die z.B. Autos nach Gro\u00dfbritannien verkaufen \u2013 laut Expertensch\u00e4tzung sind etwa 100.000 Arbeitspl\u00e4tze in Deutschland<\/strong> gef\u00e4hrdet.<\/p>\n

    Folgen f\u00fcr den E-Commerce<\/h2>\n

    Gro\u00dfbritannien ist das zweitbeliebteste Land, in dem deutsche Onlineshopper<\/strong> einkaufen, auf Platz 1 steht China. Konkret bedeutet das, dass etwa ein Drittel der Deutschen Waren und Dienstleistungen online in Gro\u00dfbritannien einkauft. Bei einem Hard Brexit w\u00fcrde das Vereinigte K\u00f6nigreich f\u00fcr Deutschland und die EU mit Drittl\u00e4ndern wie China oder den USA gleichgestellt. Damit wird f\u00fcr einen Warenwert von 22 Euro eine Einfuhrumsatzsteuer<\/strong> von in der Regel 19% f\u00e4llig, ab 150 Euro unterliegen die Waren den Zolltarifen<\/strong>. Zus\u00e4tzlich dazu k\u00e4me weitere Arbeit auf die Zollbeh\u00f6rden zu: Die Waren m\u00fcssen auf EU-Normen \u00fcberpr\u00fcft werden, wie zum Beispiel auf das CE-Zeichen bei technischen Ger\u00e4ten. Bei einem ungeregelten Brexit wird es wahrscheinlich zu einer ungeahnten Bearbeitungswelle f\u00fcr den Zoll kommen, wodurch sich die Sendungslaufzeiten<\/strong> drastisch erh\u00f6hen k\u00f6nnen.<\/p>\n

    Die \u00c4nderungen werden also vor allem f\u00fcr deutsche Kunden sp\u00fcrbar sein, die in britischen Onlineshops<\/strong> bestellen \u2013 und damit f\u00fcr die britischen H\u00e4ndler. Hier k\u00f6nnte aber auch ein Vorteil f\u00fcr den deutschen Onlinehandel liegen: Wenn der Wettbewerb durch britische Shops wegen der erschwerten Bedingungen abnimmt, k\u00f6nnte das automatisch zu mehr Umsatz bei deutschen H\u00e4ndlern<\/strong> f\u00fchren.<\/p>\n

    F\u00fcr deutsche Onlineh\u00e4ndler, die auch nach Gro\u00dfbritannien verkaufen, \u00e4ndert sich nicht viel, denn der Versand in ein k\u00fcnftiges Nicht-EU-Land f\u00fchrt zu keinen rechtlichen \u00c4nderungen. Nur die Kunden m\u00fcssen mit anfallenden Z\u00f6llen und Mehrwertsteuer sowie l\u00e4ngeren Lieferzeiten rechnen. Da sich der Brexit aktuell weiter verschiebt, k\u00f6nnen deutsche Unternehmen durchaus noch damit starten, ihre Produkte in Gro\u00dfbritannien anzubieten. Deutschland ist an der Spitze des \u201eMade in Country Index<\/strong>\u201c \u2013 deutsche Produkte waren noch nie so gefragt wie heute! Wichtig ist nur, den Onlineshop richtig zu lokalisieren oder lokalisieren zu lassen.<\/p>\n

    Fazit<\/h2>\n

    Der Brexit wird sich noch eine Weile hinziehen und die Folgen f\u00fcr den Handel sind erst absehbar, wenn klar ist, wie genau der Brexit durchgef\u00fchrt werden wird. Das gr\u00f6\u00dfte Problem ist wohl aktuelle die Unsicherheit dar\u00fcber, wie es weitergeht. Da sich aber kurzfristig nicht viel \u00e4ndern wird, ist jetzt noch einmal die Gelegenheit, den eigenen Onlineshop auch f\u00fcr britische Kunden anzubieten.<\/p>\n
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    Sie m\u00f6chten noch mehr L\u00e4nder kennenlernen?<\/div>\r\n
    E-Commerce in ...<\/a><\/div>\r\n<\/div>\r\n
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    Quellen<\/h2>\n