{"id":6307,"date":"2017-11-27T07:50:05","date_gmt":"2017-11-27T06:50:05","guid":{"rendered":"https:\/\/eurotext-ecommerce.com\/?p=6307"},"modified":"2019-11-25T10:36:39","modified_gmt":"2019-11-25T09:36:39","slug":"eu-sagt-geoblocking-den-kampf-an","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eurotext.de\/blog\/eu-sagt-geoblocking-den-kampf-an\/","title":{"rendered":"EU sagt Geoblocking den Kampf an"},"content":{"rendered":"

Am 20.11. haben verschiedene europapolitische Akteure sich darauf geeinigt, hart gegen Geoblocking<\/strong> innerhalb der EU vorzugehen. Neun Monate haben die europ\u00e4ischen H\u00e4ndler nun Zeit, ihre Shops so umzubauen, dass alle EU-B\u00fcrger ihre Waren und Dienstleistungen in Anspruch nehmen k\u00f6nnen.<\/p>\n

Was ist Geoblocking?<\/h2>\n

Unter Geoblocking<\/strong> versteht man (vor allem technische) Ma\u00dfnahmen<\/strong>, die daf\u00fcr sorgen sollen, bestimmte Waren, Dienstleistungen oder Inhalte nur regional anzubieten. Oder anders herum formuliert: bestimmte Personengruppen aufgrund ihrer Herkunft von der Nutzung auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n

Diese Technik wird seit einiger Zeit ausgiebig im E-Commerce<\/strong> genutzt. Gro\u00dfe H\u00e4ndler bieten L\u00e4ndershops an, die auf ein bestimmtes Land abgestimmt sind. Diese unterscheiden sich nicht nur in der Sprache, sondern auch im Sortiment, bei den Preisen, Versandkosten, Zahlungsoptionen etc. Die Geoblocking-Technik soll daf\u00fcr sorgen, dass z.B. ein Italiener nur im L\u00e4ndershop f\u00fcr Italien bestellen kann. Selbst dann, wenn der selbe H\u00e4ndler die gleichen Waren in Spanien billiger anbietet.<\/p>\n

H\u00fcrden f\u00fcr den Kunden<\/h2>\n

Geoblocking im engeren Sinne sorgt daf\u00fcr, dass der italienische Kunde gar nicht in der Lage ist, auf den spanischen Shop zuzugreifen. Versucht er es, wird er automatisch auf den italienischen Shop weitergeleitet. Technisch ist das zum Beispiel \u00fcber eine Auswertung seiner IP-Adresse <\/strong>m\u00f6glich.<\/p>\n

Im weiteren Sinne kann Geoblocking aber auch bedeuten, dass der H\u00e4ndler bei Bestellungen in seinem spanischen Onlineshop nur Kreditkarten akzeptiert, die in Spanien ausgestellt wurden. Oder den Versand nur innerhalb von Spanien anbietet. Oder bei nichtspanischen Kunden zus\u00e4tzliche Geb\u00fchren verlangt.<\/p>\n

F\u00fcr den H\u00e4ndler<\/strong> ergeben diese Ma\u00dfnahmen Sinn, weil er damit seine Abl\u00e4ufe besser organisieren und sich besser an die einzelnen M\u00e4rkte anpassen kann. F\u00fcr den Kunden<\/strong> bedeuten sie aber eine Diskriminierung und fast immer h\u00f6here Preise, da er nicht von g\u00fcnstigen Angeboten in anderen L\u00e4ndern profitieren kann.<\/p>\n

Faire Bedingungen f\u00fcr alle EU-B\u00fcrger<\/h2>\n

Die EU-Kommission sieht in diesen Ma\u00dfnahmen deshalb einen unzul\u00e4ssigen Eingriff in die Verbraucherrechte<\/strong>. Prinzipiell sollen Waren und Dienstleistungen von Anbietern in der EU allen EU-B\u00fcrgern zur Verf\u00fcgung stehen, unabh\u00e4ngig von ihrem Herkunftsland und Aufenthaltsort. Und zwar ohne unn\u00f6tige Zugangsh\u00fcrden<\/strong>. Die Betonung liegt dabei auf „unn\u00f6tige“ Zugangsh\u00fcrden. Denn auch in Zukunft werden gewisse Preisunterschiede und begr\u00fcndete Aufschl\u00e4ge m\u00f6glich sein.<\/p>\n

Drei konkrete Szenarien<\/h2>\n

In der aktuellen Ver\u00f6ffentlichung werden drei Szenarien beschrieben:<\/p>\n

    \n
  1. Viele H\u00e4ndler bieten aus organisatorischen Gr\u00fcnden den Versand nur in bestimmte L\u00e4nder an. Anfragen aus anderen EU-L\u00e4ndern werden dann meist mit dem Argument abgewehrt, dass ein Versand dorthin generell nicht m\u00f6glich sei. Das ist der EU ein Dorn im Auge. Die gute Nachricht f\u00fcr H\u00e4ndler: Sie k\u00f6nnen auch in Zukunft nicht gezwungen werden, einen europaweiten Versand anzubieten. Der Kunde soll aber die M\u00f6glichkeit bekommen, die Ware abzuholen oder den Versand selbst zu organisieren. Tut er das, muss der H\u00e4ndler ihm die Ware auch verkaufen.<\/li>\n
  2. Elektronische Dienstleistungen wie Webhosting m\u00fcssen generell allen EU-B\u00fcrgern zur Verf\u00fcgung stehen. Zus\u00e4tzliche Geb\u00fchren f\u00fcr Bewohner anderer Mitgliedsstaaten sind nicht erlaubt.<\/li>\n
  3. Tickets f\u00fcr Vergn\u00fcgungsparks oder Konzerte m\u00fcssen vom Kunden ebenfalls direkt bestellt werden k\u00f6nnen. Momentan l\u00e4uft der internationale Verkauf meist \u00fcber nationale Zwischenh\u00e4ndler, die daf\u00fcr einen Aufpreis verlangen. Das ist nat\u00fcrlich auch in Zukunft m\u00f6glich, darf aber den Direktkauf nicht verhindern.<\/li>\n<\/ol>\n

    Die neue Verordnung muss vom EU-Parlament und dem Rat noch best\u00e4tigt werden. Da deren Vertreter an den Verhandlungen beteiligt waren, ist die abschlie\u00dfende Best\u00e4tigung nur noch eine Formsache. Rechtskr\u00e4ftig wird die Regelung neun Monate nach Bekanntgabe<\/strong>, um allen H\u00e4ndlern eine ausreichende \u00dcbergangsfrist zu bieten.<\/p>\n

    Quellen:<\/h2>\n