{"id":3410,"date":"2016-03-14T09:15:24","date_gmt":"2016-03-14T08:15:24","guid":{"rendered":"http:\/\/eurotext-ecommerce.com\/?p=3410"},"modified":"2019-11-25T10:36:42","modified_gmt":"2019-11-25T09:36:42","slug":"bgh-urteil-bewertungsportale-muessen-genauer-pruefen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eurotext.de\/blog\/bgh-urteil-bewertungsportale-muessen-genauer-pruefen\/","title":{"rendered":"BGH-Urteil: Bewertungsportale m\u00fcssen genauer pr\u00fcfen"},"content":{"rendered":"
Aktuell sorgt ein Urteil des Bundesgerichtshofs unter Bewertungsportalen<\/strong> f\u00fcr Unruhe. Es geht um die Frage, ob und wie gepr\u00fcft werden muss, ob eine Bewertung gerechtfertigt ist. Hintergrund ist ein Streitfall zwischen dem \u00c4rzte-Bewertungsportal jameda.de<\/strong><\/a> und einem bewerteten Arzt. <\/p>\n Der Arzt hatte sich \u00fcber eine au\u00dferordentlich schlechte Bewertung auf jameda.de ge\u00e4rgert, die seiner Meinung nach ungerechtfertigt war. Unter anderem stand die Frage im Raum, ob der Bewertende \u00fcberhaupt von dem Arzt behandelt worden war. Der Arzt forderte jameda.de deshalb auf, den Fall zu pr\u00fcfen. Der Portalbetreiber<\/strong> nahm Kontakt mit dem Bewerter auf, verweigerte dem Arzt aber eine Antwort, was das Ergebnis der \u00dcberpr\u00fcfung war. Als Grund wurde der Datenschutz<\/strong> angegeben.<\/p>\n Die fehlende R\u00fcckmeldung war dem Bundesgerichtshof ein Dorn im Auge. Bewertungsportale m\u00fcssen im Zweifelsfall genau pr\u00fcfen, ob die Bewertung gerechtfertigt ist. Im aktuellen Fall h\u00e4tte der vermeintliche Patient zum Beispiel durch Rezepte, Bonushefte oder andere Indizien nachweisen sollen, dass er wirklich behandelt worden war.<\/p>\n Bei der Weitergabe dieser Informationen an den Arzt m\u00fcsse aber der Datenschutz gewahrt werden. Informationen, die konkrete Hinweise auf die bewertende Person geben, m\u00fcssten also vorher geschw\u00e4rzt oder anderweitig anonymisiert werden. Denn schon 2014 hatte der BGH entschieden, dass Informationen zur Identit\u00e4t von Nutzern nicht an Dritte weitergegeben werden d\u00fcrfen. Lediglich Strafverfolgungsbeh\u00f6rden<\/strong> h\u00e4tten Anspruch auf solche Informationen, wenn es um konkrete Verdachtsf\u00e4lle geht.<\/p>\n Steht damit das gesamte Konzept von Bewertungsportalen infrage, wie teilweise schon behauptet wurde? Nein. Der Richten weist speziell darauf hin, dass dem Anbieter \u201ekeine Pr\u00fcfungspflicht auferlegt werden [d\u00fcrfe], die sein Gesch\u00e4ftsmodell wirtschaftlich gef\u00e4hrdet oder seine T\u00e4tigkeit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig erschwert\u201c.<\/p>\n Allerdings m\u00fcsse im Zweifelsfall noch gewissenhafter<\/strong> und vor allem nachpr\u00fcfbarer<\/strong> gepr\u00fcft werden. Schlie\u00dflich k\u00f6nnen negative Bewertungen existenzgef\u00e4hrdend sein. Und die Anonymit\u00e4t (bzw. Pseudonymit\u00e4t) von Bewertungsportalen ist mitunter geradezu eine Einladung zum Missbrauch.<\/p>\n Aktuell sorgt ein Urteil des Bundesgerichtshofs unter Bewertungsportalen f\u00fcr Unruhe. Es geht um die Frage, ob und wie gepr\u00fcft werden muss, ob eine Bewertung gerechtfertigt ist. Hintergrund ist ein Streitfall zwischen dem \u00c4rzte-Bewertungsportal jameda.de und einem bewerteten Arzt.<\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":8807,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1,2613],"tags":[],"class_list":["post-3410","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","category-e-commerce"],"yoast_head":"\nQuellen:<\/h2>\n
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