{"id":13906,"date":"2023-11-29T08:46:01","date_gmt":"2023-11-29T07:46:01","guid":{"rendered":"https:\/\/eurotext.de\/?p=13906"},"modified":"2024-09-30T08:44:19","modified_gmt":"2024-09-30T06:44:19","slug":"rechtliche-aspekte-beim-erstellen-von-technischen-dokumentationen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eurotext.de\/blog\/rechtliche-aspekte-beim-erstellen-von-technischen-dokumentationen\/","title":{"rendered":"Rechtliche Aspekte beim Erstellen von technischen Dokumentationen"},"content":{"rendered":"
Die Technische Dokumentation fordert in der Erstellung viel Geschick. Ist beispielsweise die Betriebsanleitung einer Maschine fehlerhaft, kann es zu einem Unfall kommen und der Fall landet vor Gericht. Das kann f\u00fcr den Hersteller schnell teuer werden. Zur Vermeidung solcher F\u00e4lle soll der folgende Beitrag die wichtigsten rechtlichen Aspekte zur Erstellung von sog. Technischen Dokumentationen darstellen.<\/p>\n
Technische Dokumentation ist der Sammelbegriff<\/strong> f\u00fcr alle Arten von Informationsprodukten<\/strong>, die zusammen mit einem Produkt entstehen. Es stellt einen wichtigen Bestandteil des Produkts dar und dient als Nachweis des Herstellers<\/strong>, dass gesetzliche Anforderungen erf\u00fcllt wurden und dient somit auch der haftungsrechtlichen Absicherung. Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat dazu die Richtlinie VDI 45000 erlassen und auf Blatt 1 die Begriffsdefinition und die rechtlichen Grundlagen klargestellt. Der VDI unterscheidet dabei zwischen internen technischen Dokumentationen und externen technischen Dokumentationen. Unter internen technischen Dokumentationen versteht man s\u00e4mtliche produktrelevanten Dokumente, die innerhalb der Herstellerfirma erstellt und aufbewahrt werden. Es besteht dabei eine Nachweispflicht, dass geltende Vorgaben und Gesetze beachtet wurden. Daneben sind externe technische Dokumentationen solche Produktinformationen, welche auch f\u00fcr Benutzer von Bedeutung sind. Was alles darunterfallen kann, h\u00e4ngt von der eigentlichen Benutzung, Montage, Wartung, Inbetriebnahme und Entsorgung des Produkts ab.<\/p>\n Neben technischen Zeichnungen, Bedienungsanleitungen und Fertigungsanlagen fallen unter technische Dokumentationen beispielsweise auch Lasten- und Pflichtenhefte, Risikobewertungen, Pr\u00fcfberichte, Unterlagen der rechnerischen Auslegung und Ma\u00dfnahmen aus dem Qualit\u00e4tsmanagement, Montage- und Betriebsanleitung, Supporthinweise, Ersatzteilkataloge sowie Hinweise zur Entsorgung.<\/p>\n Die Funktion von technischen Dokumentationen liegt darin, die Informationsgrundlage<\/strong> f\u00fcr verschiedene Zielgruppen, die mit dem Produkt in Ber\u00fchrung kommen, zu bilden. Das kann der Kunde, der Mitarbeiter des Herstellers oder aber auch ein vertrieblicher Zwischenh\u00e4ndler oder Dienstleister f\u00fcr Montage und Reparatur sein. Die Informationen beziehen sich dabei nicht nur auf das Produkt an sich, sondern auch auf sachgem\u00e4\u00dfen Umgang \u00fcber den kompletten Lebenszyklus<\/strong> des Produkts (von der Entwicklung und Herstellung der Bestandteile \u00fcber die Auslieferung und Verwendung bis hin zur Wartung und Entsorgung). F\u00fcr den Hersteller ist die technische Dokumentation vor allem eine Absicherung gegen Risiken in Bezug auf die gesetzliche Produkthaftung. Au\u00dferdem wird bei einer Sicherstellung einer fehlerfreien Verwendung die Anzahl an Reklamationen verringert und damit auch die Kosten f\u00fcr den Hersteller reduziert.<\/p>\n Auf europ\u00e4ischer Ebene gilt die Richtlinie 2001\/95\/EG \u00fcber die allgemeine Produktsicherheit, welche vom Hersteller eine technische Dokumentation fordert. Die Umsetzung dieser Richtlinie erfolgt in Deutschland \u00fcber das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Das Ziel der Vorschriften liegt darin, dass s\u00e4mtliche Produkte im europ\u00e4ischen Binnenmarkt<\/strong> f\u00fcr den Verbraucher sicher<\/strong> sein sollen. Ist das nicht der Fall, haftet f\u00fcr entstandene Sch\u00e4den durch mangelhafte technische Dokumentationen der Hersteller. Bei einer sachgem\u00e4\u00dfen Erstellung kann sich der Hersteller neben der VDI-Richtlinie 4500 auch auf die Normen nach DIN EN 82079 (Erstellen von Gebrauchsanleitungen), DIN EN 61355 (Klassifikation und Kennzeichnung von Dokumenten), DIN 199 (Technische Produktdokumentation) berufen.<\/p>\n Technische Dokumentationen m\u00fcssen\u00a0pr\u00e4zise, korrekt und\u00a0<\/b>homogen formuliert<\/b>\u00a0<\/a>werden, damit sie ebenso pr\u00e4zise, korrekt und homogen\u00a0<\/b>\u00fcbersetzt<\/b> werden k\u00f6nnen. Zus\u00e4tzlich ben\u00f6tigt der \u00dcbersetzer das erforderliche Fachwissen, um die technischen Begriffe und Konzepte korrekt zu \u00fcbersetzten. Mangelhaft \u00fcbersetzte technische Dokumentationen, die durch eine fehlerhafte Verwendung oder Installation des Produkts zu Personen- oder Sachsch\u00e4den f\u00fchren, k\u00f6nnen durch Haftungsanspr\u00fcche<\/strong> oder Vertragsverletzungen<\/strong> einen Schadensersatz<\/strong> nach \u00a7 1 ProdHaftG begr\u00fcnden. Vor allem im Auge zu behalten ist also, wie sich die Produkthaftung<\/strong> gestaltet. Dabei handelt es sich um eine sog. Gef\u00e4hrdungshaftung, bei welcher es keine Rolle spielt, ob der Hersteller den Produktfehler verschuldet hat oder nicht. Es ist danach wichtig, dass die Sicherheits- und Haftungsinformationen korrekt und klar \u00fcbersetzt werden, um potenzielle Risiken zu minimieren. Zu beachten sind dabei auch die Grundz\u00fcge der deliktischen Haftung und der Haftung nach den Produkthaftungslinien, die Versicherungspflichten des Warenherstellers, Haftungsgr\u00fcnde aufgrund von Produktfehlern und mangelhafter Instruktionen. Au\u00dferdem wichtig zu ber\u00fccksichtigen bei \u00dcbersetzungen von technischen Dokumentationen ist das Urheberrecht. Der \u00dcbersetzer braucht dabei die erforderlichen Rechte, welche auch Grafiken und Bilder umfassen k\u00f6nnen. Technische Dokumentationen k\u00f6nnen zudem auch vertrauliche Informationen enthalten. Es muss sichergestellt werden, dass geeignete Ma\u00dfnahmen ergriffen werden, um die Vertraulichkeit der Informationen w\u00e4hrend eines \u00dcbersetzungsprozesses zu wahren. Daneben scheint es gerade auch ratsam, die Datenschutzbestimmungen zu ber\u00fccksichtigen, insbesondere falls personenbezogene Daten in den Dokumentationen enthalten sind.<\/p>\n Technische Dokumentationen, darunter vor allem Betriebsanleitungen, erf\u00fcllen eine zentrale Funktion f\u00fcr die Sicherheit von Produkten und sind im europ\u00e4ischen Binnenmarkt eine Voraussetzung f\u00fcr den freien Warenverkehr. Den rechtlichen Hintergrund bilden daf\u00fcr sowohl nationale als auch europ\u00e4ische Richtlinien, Gesetze, Normen und Vorschriften<\/strong>. Zum Inverkehrbringen von Produkten nach dem Produktsicherheitsgesetz muss beachtet werden, bei welchen Produkten eine Anleitung n\u00f6tig ist und wie sie beschaffen sein muss. Dazu gelten die Verordnungen zum Ger\u00e4te- und Produktsicherheitsgesetz<\/strong>. Die bestimmungsgem\u00e4\u00dfe Verwendung und zu erwartender Fehlgebrauch bestimmen die Sicherheitseigenschaften von Produkten. Neben den Hinweisen aus dem Produktsicherheitsgesetz gibt es auch Regelungen, sowohl bei der Produktentwicklung als auch bei der Erstellung der Benutzerinformationen umgesetzt werden m\u00fcssen. Von gro\u00dfer Bedeutung ist hierbei die CE-Kennzeichnung. Diese zeigt an, dass die ma\u00dfgeblichen europ\u00e4ischen Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie<\/strong> erf\u00fcllt sind. Die EG-Maschinenrichtlinie gibt im Maschinen- und Anlagenbau die Mindestinhalte f\u00fcr die notwendigen Betriebsanleitungen und die geforderte Sprachfassung ab und beschreibt zudem die enge Abstimmung zwischen Konstruktion und technischer Dokumentation. Jede Maschine darf nur mit genau einer CE-Kennzeichnung versehen werden. Diese muss dabei gleichberechtigt neben der Angabe des Herstellers stehen und in der gleichen Technik angebracht sein. Das seit 1995 eingef\u00fchrte CE-Kennzeichen ist als \u201eReisepass<\/strong>\u201c f\u00fcr Maschinen im europ\u00e4ischen Binnenmarkt zu verstehen, weil damit die Maschinen in der EU sowohl vermarktet als auch betrieben werden k\u00f6nnen. Die CE-Kennzeichnung darf dabei nicht mit einem G\u00fctesiegel oder Qualit\u00e4tszeichen verwechselt werden.<\/p>\n Eine fehlende oder fehlerhafte Dokumentation kann f\u00fcr den Hersteller teuer werden. Wer rechtssichere technische Dokumentationen erstellen will, muss die dort enthaltenen Anforderungen kennen und in die redaktionelle Praxis umsetzen k\u00f6nnen. Im Schadensfall haftet der Hersteller. Deshalb sollte gerade die externen Dokumentationen vom Konstrukteur am besten in enger Zusammenarbeit mit einem technischen Redakteur erstellt werden \u2013 falls das nicht m\u00f6glich ist, sollte sich der Konstrukteur jedenfalls sehr gut in alle Themen einarbeiten.<\/p>\n <\/p>\n Wir erkl\u00e4ren, wie Internationalisierung funktioniert, geben Tipps zu \u00dcbersetzungsprojekten und erl\u00e4utern Technologien und Prozesse. Au\u00dferdem berichten wir \u00fcber aktuelle E-Commerce-Entwicklungen und befassen uns mit Themen rund um Sprache.<\/em><\/p>\r\n \u00a0<\/p>\r\n Bitte beachten Sie: Auch wenn wir in unseren Beitr\u00e4gen gelegentlich Rechtsthemen ansprechen, stellen diese keine Rechtsberatung<\/strong> dar und k\u00f6nnen eine solche auch nicht ersetzen. Wenn Sie konkrete Fragen haben, lassen Sie sich bitte von einem Anwalt beraten.<\/em><\/span><\/p>\r\n\r\nWelche Dokumente geh\u00f6ren in eine vollst\u00e4ndige Technische Dokumentation?<\/h3>\n
Sinn und Zweck von Technischen Dokumentationen<\/h3>\n
Gesetzliche Grundlagen von Technischen Dokumentationen<\/h2>\n
Problembereiche<\/h2>\n
Folgen von fehlerhaft \u00fcbersetzten Technischen Dokumentationen<\/h3>\n
Europ\u00e4ische und nationale Produkthaftung<\/h3>\n
\nAuch der Zoll<\/strong> und die Markt\u00fcberwachungsbeh\u00f6rden<\/strong> haben bestimmte Befugnisse, wenn davon ausgegangen werden muss, dass ein Produkt nicht sicher ist. Sie d\u00fcrfen beispielsweise Verkaufsverbote aussprechen, den R\u00fcckruf anordnen, das Produkt sogar unbrauchbar machen oder vernichten oder auch Importverbote<\/strong> anordnen. Dem Hersteller wird dann innerhalb einer gewissen Frist die M\u00f6glichkeit gegeben, die fehlerhaften Unterlagen mit den zutreffenden Rechtsvorschriften in Einklang zu bringen.<\/p>\nCE-Kennzeichnung im europ\u00e4ischen Binnenmarkt<\/h3>\n
Fazit<\/h2>\n
Quellen<\/h2>\n
\n
\r\nAutor:<\/span> Eurotext Redaktion<\/h2>\r\n