{"id":13445,"date":"2023-06-15T08:07:34","date_gmt":"2023-06-15T06:07:34","guid":{"rendered":"https:\/\/eurotext.de\/?p=13445"},"modified":"2024-09-30T08:44:41","modified_gmt":"2024-09-30T06:44:41","slug":"rechtliche-aspekte-beim-erstellen-von-online-shops","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eurotext.de\/blog\/rechtliche-aspekte-beim-erstellen-von-online-shops\/","title":{"rendered":"Rechtliche Aspekte beim Erstellen von Online-Shops"},"content":{"rendered":"
Durch die Corona-Pandemie haben immer mehr H\u00e4ndler angefangen, ihre Waren auch online anzubieten. Das Online-Wachstum wurde dadurch seit 2020 enorm beschleunigt. Das Wachstum betr\u00e4gt rund 21 % gegen\u00fcber dem Vorjahr. Damit steigen auch die Fragen um das Online-Recht. Wie m\u00fcssen Bestellprozesse, Preisangaben und Lieferangaben aussehen? Brauche ich AGBs, ein Impressum und eine Datenschutzerkl\u00e4rung? Was muss ich rund um die Wiederrufsbelehrung beachten?<\/p>\n
Grunds\u00e4tzlich entstehen beim Online-Shop-Betreiber ganz \u00e4hnliche rechtliche Probleme und Fragen wie bei allgemeinen Webseiten-Betreiber<\/a>.<\/em> Es bedarf auch als Online-H\u00e4ndler einer unmittelbar erreichbaren und st\u00e4ndig abrufbaren Anbieterkennzeichnung, wenn keine Abmahung riskiert werden will. F\u00fcr den Nutzer soll erkennbar sein, mit wem er zu tun hat und an wen er sich bei Fragen wenden kann. Die Anbieterkennzeichnung<\/strong> umfasst Pflichtangaben wie Name, Anschrift, Kontaktdaten des Verantwortlichen, Daten zum Unternehmen sowie Datenschutzbeauftragte. Dazu kommen weitere Pflichtangaben f\u00fcr bestimmte Bereiche zum Beispiel berufsspezifische Angaben f\u00fcr Anw\u00e4lte und Steuerberater oder zur zust\u00e4ndigen Aufsichtsbeh\u00f6rde.<\/p>\n Au\u00dferdem spielt der Datenschutz in Online-Shops eine enorm wichtige Rolle. Die Datenschutzerkl\u00e4rung muss erkl\u00e4ren, welche personenbezogenen Daten in welchem Umfang und zu welchem Zweck erhoben und genutzt werden. Wichtig sind insbesondere:<\/p>\n Die Bestimmungen gelten auch, wenn die Kunden Ware per E-Mail, Fax oder Bestellformular bestellen k\u00f6nnen und m\u00fcssen von jeder \u201eUnterseite\u201c mit nur einem Klick erreichbar sein.<\/p>\n Allgemein l\u00e4sst sich bez\u00fcglich der Produktbilder sowie Videos und Produktbeschreibungen sagen, dass es zu keinen rechtlichen Problemen<\/a> kommt, wenn diese selbst aufgenommen bzw. verfasst werden. Bez\u00fcglich fremder Bilder, Videos und Texten, von Seiten der Konkurrenten beispielsweise, ist vor allem das Urheberrecht<\/strong> zu beachten. Es bedarf n\u00e4mlich dann der Zustimmung des Urhebers \u2013 nur er alleine entscheidet, wer das Werk nutzt und wie es verwertet wird. Er kann diesbez\u00fcglich Nutzungsrechte \u00fcbertragen und Lizenzen erteilen<\/strong>. Aber auch eine Verwertungsgesellschaft oder Bilder-Plattform kann Lizenzen einr\u00e4umen \u2013 dabei muss aber ggf. der Name des Urhebers genannt werden, soweit dieser nicht ausdr\u00fccklich auf sein Namensnennungsrecht<\/strong> verzichtet. Bei Bildern von Personen gilt davor eine Einwilligung einzuholen. Eine Ausnahme stellen nur Bilder von Gro\u00dfveranstaltungen dar, auf denen Personen nur Beiwerk sind. Die Verwendung von Logos von bekannten Unternehmen muss laut dessen Bedingungen zul\u00e4ssig sein \u2013 die Nutzungsbedingungen dieser Unternehmen sind in der Regel sehr streng.<\/p>\n In Online-Shops kommen zu den allgemeinen Regelungen auf Websites noch einige Besonderheiten dazu. Speziell zu beachten sind Regelungen zu Versandkosten, Preisangaben oder auch Lieferzeiten.<\/p>\n a) Versandkosten<\/strong><\/p>\n Versandkosten sind stets \u2013 wie alle anderen Angaben auch \u2013 korrekt anzugeben: Alternativ k\u00f6nnen sie auch so angegeben werden, dass sie vom K\u00e4ufer selbst berechnet werden k\u00f6nnen (zum Beispiel nach L\u00e4nderkategorien oder Gewicht). Au\u00dferdem sollte nicht etwas formuliert werden wie z.B.: \u201eVersandkosten auf Anfrage\u201c.<\/p>\n b) Preisangaben<\/strong><\/p>\n Bei den Preisen kommt es vor allem auf den Endpreis<\/strong> an. Auch anzugeben ist die Umsatzsteuer und die Bestandteile, welche zum Endpreis geh\u00f6ren. Bei Waren nach Gewicht, L\u00e4nge, Volumen oder Fl\u00e4che ist der Grundpreis unmissverst\u00e4ndlich, klar erkennbar und gut lesbar<\/strong> anzugeben. Gesamtpreis und Grundpreis sollten auf einen Blick<\/strong> wahrnehmbar sein. Sollten Rabatte<\/strong> angeboten werden, muss laut der neuen Preisangabenverordnung von 2022 auch der vorherige Preis angezeigt werden (also der niedrigste Preis der innerhalb der letzten 30 Tage angewandt wurde).<\/p>\n c) Lieferzeiten<\/strong><\/p>\n Grunds\u00e4tzlich muss die Ware sofort verf\u00fcgbar<\/strong> sein \u2013 also innerhalb von 5 Tagen<\/strong>. Falls das nicht der Fall ist, muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Lieferzeit l\u00e4nger ist. Gez\u00e4hlt wird ab dem Tag, an dem entweder der Kunde bestellt, der Kauf best\u00e4tigt wird oder das Geld vom Verk\u00e4ufer erhalten wurde (bei Zahlung per Vorkasse). Worauf letztlich abgestellt wird, muss in den AGBs bestimmt werden.<\/p>\n d) Gestaltung des Bestellprozesses<\/strong><\/p>\n Der Kunde durchl\u00e4uft verschiedene Schritte, wenn er ein Produkt kaufen will. Auf dem Weg m\u00fcssen verschiedene Informationen bereitgehalten werden und der Vertragsabschluss muss verschiedene Vorgaben erf\u00fcllen.<\/p>\n Zum einen m\u00fcssen die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung<\/strong> genannt werden, wobei der Umfang auch vom Produkt abh\u00e4ngt. Au\u00dferdem auch, wie bereits genannt, der Gesamtpreis<\/strong> sowie Liefer- und Versandkosten und die Versanddauer. Zudem muss auch hingewiesen werden, wenn der K\u00e4ufer selbst Verpflichtungen eingeht. Hier muss auch die Dauer der Verpflichtung ausdr\u00fccklich genannt werden. All diese Informationen sollten entweder schon im Laufe des Kaufprozesses erw\u00e4hnt oder auf der finalen Bestellseite zusammengefasst<\/strong> werden. In jedem Fall braucht es eine \u00dcbersichtsseite<\/strong> mit allen Angaben zur Bezahlung, Lieferzeit, Rechnungsadresse sowie Versand. Hier sollten auch noch einmal ausdr\u00fccklich die AGBs vorgestellt werden \u2013 mit ihrer Geltung muss der K\u00e4ufer ausdr\u00fccklich einverstanden sein. Der K\u00e4ufer muss aktiv eine Checkbox abhaken<\/strong> k\u00f6nnen. Auch auf die Datenschutzgrunds\u00e4tze sowie das Widerrufsrecht sollte hier hingewiesen werden. Ganz wichtig ist, dass das alles oberhalb<\/strong> des Bestellbuttons zu sehen ist. Der Bestellbutton folgt am Ende der Seite, um den Vertrag abzuschlie\u00dfen. Diesbez\u00fcglich werden nach der sog. \u201eButton-L\u00f6sung\u201c johe Anforderungen gestellt. F\u00fcr den Kunden muss es auf den ersten Blick deutlich erkennbar sein, dass er einen kostenpflichtigen Vertrag abschlie\u00dft.<\/p>\n e) Online-Shops im Ausland<\/strong><\/p>\n Werden Waren im Ausland bestellt, muss mit zus\u00e4tzlichen Steuern, Zollgeb\u00fchren und hohen Versandkosten<\/strong> gerechnet werden. Im Zweifel sollte man sich als Kunde beim H\u00e4ndler oder Zoll direkt erkundigen. Bei Problemen gilt m\u00f6glicherweise anderes Recht als in Deutschland, sodass man sich nicht auf eine allgemeine Informationspflicht des H\u00e4ndlers verlassen sollte \u2013 welches Recht letztlich Anwendung findet, kommt auf den Einzelfall an. Innerhalb der EU<\/strong> gelten jedenfalls weitgehend die gleichen rechtlichen Bedingungen, wie eben genannt die Informationspflichten,<\/strong> die Kunden \u00fcber alle anfallenden Zusatzkosten hinzuweisen. Au\u00dferdem gilt innerhalb der EU ein 14-t\u00e4giges Widerrufsrecht. Obwohl Einfuhrz\u00f6lle in der Regel nicht anfallen, kann es sein, dass bei einzelnen Produkten wie Alkohol, Kaffee und Tabakwaren Verbrauchssteuern anfallen.<\/p>\n Zu beachten sind also zun\u00e4chst die gleichen Regelungen wie f\u00fcr alle anderen Webseiten auch. Au\u00dferdem muss bei Produktbeschreibungen auch auf die genaue Preiszusammensetzung sowie Versand- und Lieferkosten eingegangen werden. Es bedarf einer deutlich sichtbaren Schaltfl\u00e4che am Ende der Seite, dass der Kunde erkennt, dass er sich ausdr\u00fccklich zur Zahlung der Leistung verpflichtet.<\/p>\n <\/p>\n Wir erkl\u00e4ren, wie Internationalisierung funktioniert, geben Tipps zu \u00dcbersetzungsprojekten und erl\u00e4utern Technologien und Prozesse. Au\u00dferdem berichten wir \u00fcber aktuelle E-Commerce-Entwicklungen und befassen uns mit Themen rund um Sprache.<\/em><\/p>\r\n \u00a0<\/p>\r\n Bitte beachten Sie: Auch wenn wir in unseren Beitr\u00e4gen gelegentlich Rechtsthemen ansprechen, stellen diese keine Rechtsberatung<\/strong> dar und k\u00f6nnen eine solche auch nicht ersetzen. Wenn Sie konkrete Fragen haben, lassen Sie sich bitte von einem Anwalt beraten.<\/em><\/span><\/p>\r\n\r\n\n
2. Produktbilder, Videos und Beschreibungen<\/strong><\/h2>\n
3. Besonderheiten im Online-Shop<\/strong><\/h2>\n
Fazit<\/h2>\n
Quellen<\/h2>\n
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\r\nAutor:<\/span> Eurotext Redaktion<\/h2>\r\n