{"id":11795,"date":"2021-04-21T11:30:25","date_gmt":"2021-04-21T09:30:25","guid":{"rendered":"https:\/\/eurotext.de\/?p=11795"},"modified":"2024-02-27T12:00:39","modified_gmt":"2024-02-27T11:00:39","slug":"wussten-sie-schon-wo-bei-uebersetzungen-rechtliche-stolperfallen-lauern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eurotext.de\/blog\/wussten-sie-schon-wo-bei-uebersetzungen-rechtliche-stolperfallen-lauern\/","title":{"rendered":"Wussten Sie schon … wo bei \u00dcbersetzungen rechtliche Stolperfallen lauern?"},"content":{"rendered":"

Die meisten \u00dcbersetzungen stellen aus juristischer Sicht kein Problem dar. Es gibt aber Ausnahmen, bei denen es gerade auf Rechtsverbindlichkeit ankommt oder wo die Haftung bei \u00dcbersetzungsfehlern eine entscheidende Rolle spielt. Im Folgenden wollen wir zeigen, worauf man achten sollte. <\/p>\n

Allgemeines<\/h2>\n

Ein \u00dcbersetzer<\/strong> ist ein Sprachmittler, der geschriebenes Wort von einer Ausgangssprache<\/strong> in eine andere Zielsprache<\/strong> \u00fcbertr\u00e4gt. Die Berufsbezeichnungen ist nicht rechtlich gesch\u00fctzt. Die T\u00e4tigkeit von \u00dcbersetzern f\u00e4llt unter die Gewerbefreiheit und kann auch ohne besondere Pr\u00fcfung oder Genehmigung ausge\u00fcbt werden.<\/p>\n

Wer jedoch professionell<\/strong> und langfristig in diesem Beruf arbeiten m\u00f6chte, sollte einen offiziell anerkannten Abschluss zum Beispiel mittels Studium<\/strong> (Bachelor of Arts mit Qualifikation zum Master of Arts) an einer Universit\u00e4t oder einer Ausbildung<\/strong> zum \u00dcbersetzer oder Dolmetscher an einer Fachakademie haben.<\/p>\n

Auch kann eine Qualifikation als gepr\u00fcfter \u00dcbersetzer oder Dolmetscher<\/strong> angestrebt werden. Diese erfolgt durch eine IHK-Pr\u00fcfung, welche zugleich eine Voraussetzung zur weiteren Qualifikation des erm\u00e4chtigten oder bestellten \u00dcbersetzers\/ Dolmetschers<\/strong> darstellt.<\/p>\n

F\u00fcr die T\u00e4tigkeit als \u00dcbersetzer vor Gericht<\/strong> bedarf es einer allgemeinen Beeidigung des \u00dcbersetzers nach \u00a7 189 II GVG. Beeidigten \u00dcbersetzern werden von deutschen Oberlandes\u00adgerichten oder Landesgerichten auf der Grundlage einschl\u00e4giger Rechtsgrundlagen und aufgrund ihrer pers\u00f6nlichen und fachlichen Eignung besondere Befugnisse zuerkannt. Sie d\u00fcrfen grunds\u00e4tzlich alles \u00fcbersetzen und zus\u00e4tzlich auch beglaubigte \u00dcbersetzung anfertigen (zum Beispiel Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Vertr\u00e4ge und andere \u00f6ffentliche Dokumente). Au\u00dferdem haben sie die Berechtigung, die Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit von \u00dcbersetzungen zu bescheinigen.<\/p>\n

Voraussetzung f\u00fcr die \u00f6ffentliche Bestellung und die allgemeine Beeidigung ist zust\u00e4tzlich das Ablegen eines Eides vor dem Pr\u00e4sident des Landes- oder Oberlandesgerichts. Der Eid enth\u00e4lt nach \u00a7189 I GVG die treue und gewissenhafte \u00dcbertragung. \u00dcberdies auch die Verschwiegenheit \u00fcber Umst\u00e4nde, die dem \u00dcbersetzer\/ Dolmetscher bei seiner T\u00e4tigkeit zur Kenntnis gelangen (\u00a7189 IV GVG). Die Berufung auf diesen Eid ist vor allen Gerichten des Bundes und der L\u00e4nder gem. \u00a7189 II GVG g\u00fcltig.<\/p>\n

Die Bezeichnung f\u00fcr beeidigte \u00dcbersetzer unterscheidet sich \u00fcbrigens mitunter von Bundesland zu Bundesland. Trotzdem gilt der geleistete Eid bundesweit, ein beeidigter \u00dcbersetzer darf also unabh\u00e4ngig von seinem genauen Titel vor jedem Landes- und Bundesgericht t\u00e4tig werden. Folgende Titel gibt es:<\/p>\n