{"id":11795,"date":"2021-04-21T11:30:25","date_gmt":"2021-04-21T09:30:25","guid":{"rendered":"https:\/\/eurotext.de\/?p=11795"},"modified":"2024-02-27T12:00:39","modified_gmt":"2024-02-27T11:00:39","slug":"wussten-sie-schon-wo-bei-uebersetzungen-rechtliche-stolperfallen-lauern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eurotext.de\/blog\/wussten-sie-schon-wo-bei-uebersetzungen-rechtliche-stolperfallen-lauern\/","title":{"rendered":"Wussten Sie schon … wo bei \u00dcbersetzungen rechtliche Stolperfallen lauern?"},"content":{"rendered":"
Die meisten \u00dcbersetzungen stellen aus juristischer Sicht kein Problem dar. Es gibt aber Ausnahmen, bei denen es gerade auf Rechtsverbindlichkeit ankommt oder wo die Haftung bei \u00dcbersetzungsfehlern eine entscheidende Rolle spielt. Im Folgenden wollen wir zeigen, worauf man achten sollte. <\/p>\n
Ein \u00dcbersetzer<\/strong> ist ein Sprachmittler, der geschriebenes Wort von einer Ausgangssprache<\/strong> in eine andere Zielsprache<\/strong> \u00fcbertr\u00e4gt. Die Berufsbezeichnungen ist nicht rechtlich gesch\u00fctzt. Die T\u00e4tigkeit von \u00dcbersetzern f\u00e4llt unter die Gewerbefreiheit und kann auch ohne besondere Pr\u00fcfung oder Genehmigung ausge\u00fcbt werden.<\/p>\n Wer jedoch professionell<\/strong> und langfristig in diesem Beruf arbeiten m\u00f6chte, sollte einen offiziell anerkannten Abschluss zum Beispiel mittels Studium<\/strong> (Bachelor of Arts mit Qualifikation zum Master of Arts) an einer Universit\u00e4t oder einer Ausbildung<\/strong> zum \u00dcbersetzer oder Dolmetscher an einer Fachakademie haben.<\/p>\n Auch kann eine Qualifikation als gepr\u00fcfter \u00dcbersetzer oder Dolmetscher<\/strong> angestrebt werden. Diese erfolgt durch eine IHK-Pr\u00fcfung, welche zugleich eine Voraussetzung zur weiteren Qualifikation des erm\u00e4chtigten oder bestellten \u00dcbersetzers\/ Dolmetschers<\/strong> darstellt.<\/p>\n F\u00fcr die T\u00e4tigkeit als \u00dcbersetzer vor Gericht<\/strong> bedarf es einer allgemeinen Beeidigung des \u00dcbersetzers nach \u00a7 189 II GVG. Beeidigten \u00dcbersetzern werden von deutschen Oberlandes\u00adgerichten oder Landesgerichten auf der Grundlage einschl\u00e4giger Rechtsgrundlagen und aufgrund ihrer pers\u00f6nlichen und fachlichen Eignung besondere Befugnisse zuerkannt. Sie d\u00fcrfen grunds\u00e4tzlich alles \u00fcbersetzen und zus\u00e4tzlich auch beglaubigte \u00dcbersetzung anfertigen (zum Beispiel Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Vertr\u00e4ge und andere \u00f6ffentliche Dokumente). Au\u00dferdem haben sie die Berechtigung, die Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit von \u00dcbersetzungen zu bescheinigen.<\/p>\n Voraussetzung f\u00fcr die \u00f6ffentliche Bestellung und die allgemeine Beeidigung ist zust\u00e4tzlich das Ablegen eines Eides vor dem Pr\u00e4sident des Landes- oder Oberlandesgerichts. Der Eid enth\u00e4lt nach \u00a7189 I GVG die treue und gewissenhafte \u00dcbertragung. \u00dcberdies auch die Verschwiegenheit \u00fcber Umst\u00e4nde, die dem \u00dcbersetzer\/ Dolmetscher bei seiner T\u00e4tigkeit zur Kenntnis gelangen (\u00a7189 IV GVG). Die Berufung auf diesen Eid ist vor allen Gerichten des Bundes und der L\u00e4nder gem. \u00a7189 II GVG g\u00fcltig.<\/p>\n Die Bezeichnung f\u00fcr beeidigte \u00dcbersetzer unterscheidet sich \u00fcbrigens mitunter von Bundesland zu Bundesland. Trotzdem gilt der geleistete Eid bundesweit, ein beeidigter \u00dcbersetzer darf also unabh\u00e4ngig von seinem genauen Titel vor jedem Landes- und Bundesgericht t\u00e4tig werden. Folgende Titel gibt es:<\/p>\n \u00dcbersetzungen von beispielsweise Werbung oder Literatur sind grunds\u00e4tzlich unproblematisch, denn \u00dcbersetzungen sind Bearbeitungen<\/strong> im Sinne des \u00a73 UrhG. Diese \u00dcbersetzungen bed\u00fcrfen lediglich der Einwilligung des Urhebers. Soweit diese Einwilligung nicht vorliegt, k\u00f6nnen Sanktionen gem\u00e4\u00df \u00a7 23 UrhG verh\u00e4ngt werden. Regelm\u00e4\u00dfig geschieht das in Form von Abmahnungen, Unterlassungserkl\u00e4rungen oder auch Schadensersatzanspr\u00fcchen. Der Urheber muss bei literarischen \u00dcbersetzungen stets namentlich genannt werden. Haben \u00dcbersetzungen jedoch ein bestimmtes Ma\u00df an kreativer Leistung, gelten diese als eigenst\u00e4ndige Werke. Das bedeutet, die \u00dcbersetzer sind dann auch Urheber und haben gem\u00e4\u00df \u00a7 13 UrhG ebenfalls das Recht auf Namensnennung.<\/p>\n Fraglich ist, ob die \u00dcbersetzung von juristischen Texten ebenfalls so unproblematisch ist. Grunds\u00e4tzlich kann jeder \u00dcbersetzer Rechtstexte in eine andere Sprache \u00fcbertragen, soweit daf\u00fcr eine Einwilligung vorliegt. (Beachten Sie dabei, dass Anbieter von Rechtstexten wie IT-Recht Kanzlei M\u00fcnchen<\/a>, H\u00e4ndlerbund<\/a> oder trusted shops<\/a> das \u00dcbersetzen von Rechtstexten im Normalfall nicht erlauben<\/strong>, da dies ihren Gesch\u00e4ftsinteressen zuwiderl\u00e4uft. Stattdessen bieten sie die Texte selbst in verschiedenen Sprach- und L\u00e4ndervarianten an.)<\/p>\n Es ist nat\u00fcrlich wie in jedem Bereich eine genaue Kenntnis der Sprache erforderlich. Juristisch definierte Begriffe m\u00fcssen pr\u00e4zise und inhaltlich korrekt \u00fcbersetzt und nicht blo\u00df umschrieben werden. Es darf keine Unklarheiten oder Fehldeutungen aufgrund von Sprachbarrieren geben. Daher ist neben der Kenntnis der Sprache vor allem eine umfangreiche Kenntnis der Fachterminologie wichtig.<\/p>\n Allerdings reicht auch das mitunter nicht aus. Es gibt weltweit verschiedene Rechtssysteme<\/strong>, sodass wortgenaue \u00dcbersetzungen teils nicht m\u00f6glich bzw. nicht sinnvoll sind. Mitunter muss der Ausgangstext dann auch inhaltlich an die Rechtslage vor Ort angepasst werden. Zum Beispiel wenn es um die \u00dcbersetzung eines Impressums geht, f\u00fcr das im Zielland andere Vorgaben herrschen.<\/p>\n F\u00fcr eine inhaltlich korrekte \u00dcbersetzung von Dokumenten, damit alle Parteien zum Beispiel die Vertr\u00e4ge, Gesch\u00e4ftsbedingungen, Datenschutzerkl\u00e4rung etc. verstehen, gen\u00fcgt eine “normale” \u00dcbersetzung. Jedoch erlangen diese \u00dcbersetzungen dann noch keine G\u00fcltigkeit bei Beh\u00f6rden oder vor Gericht. Falls ein Dokument vor Gericht oder vor bei einer Beh\u00f6rde eingereicht werden soll, muss ein beeidigter \u00dcbersetzer die Korrektheit und Vollst\u00e4ndigkeit der \u00dcbersetzung<\/strong> mit Unterschrift und Siegel best\u00e4tigen.<\/p>\n Die \u00dcbersetzungen von einfachen Texten kann ohne zus\u00e4tzliche Schritte international vorgenommen werden, da diese als Sachverst\u00e4ndigendienstleistungen<\/strong> gelten. Ob eine in Deutschland gefertigte \u00dcbersetzung in einem anderen Staat anerkannt wird, unterliegt aber grunds\u00e4tzlich dem Recht des Staates, in dem die \u00dcbersetzung verwendet werden soll. Anders ist es hingegen, wenn der zust\u00e4ndige Gerichtspr\u00e4sident die Eigenschaft des \u00dcbersetzers als anerkannten Sachverst\u00e4ndiger best\u00e4tigt und dessen Unterschrift beglaubigt. Dieser amtliche Vermerk stellt dann eine \u00f6ffentliche Urkunde dar. F\u00fcr Urkunden, die \u00fcber nationale Grenzen hinausgehen sollen, k\u00f6nnen zus\u00e4tzlich ein Apostille<\/strong> oder Legalisation<\/strong> n\u00f6tig sein. Apostille ist die \u00dcberglaubigung \u00f6ffentlicher Urkunden durch ein Gericht, die dem internationalen Urkundenverkehr dient. Die Legalisation best\u00e4tigt die Echtheit der Unterschrift und die Befugnis des Ausstellers einer Urkunde. F\u00fcr Urkunden aus vielen Staaten ist wechselseitig eine Legalisation aufgrund v\u00f6lkerrechtlicher Vertr\u00e4ge nicht erforderlich. Die Legalisation wird dann durch eine Apostille ersetzt.<\/p>\n Um als Kunde sicherzugehen, ob der \u00dcbersetzer qualifiziert ist, sollte man zun\u00e4chst auf die internationale Qualit\u00e4tsnorm f\u00fcr \u00dcbersetzungsdienstleister achten: ISO 17100. Diese definiert Anforderungen in Bezug auf die wesentlichen Prozesse, Ressourcen und alle weiteren Elemente, um eine qualitativ hochwertige \u00dcbersetzungsdienstleistung<\/strong> zu gew\u00e4hrleisten. Insbesondere beurteilt sie Qualifikationen und Kompetenzen aller Mitarbeiter, die f\u00fcr die \u00dcbersetzungsprozesse verantwortlich sind. Alle \u00dcbersetzungsnormen enthalten im Wesentlichen die Anforderungen aus zwei Bereichen: Qualit\u00e4tssicherung und Risikomanagement. Jede \u00dcbersetzungsdienstleistung hat mindestens die \u00dcbersetzung und die Revision zu umfassen. Wobei die \u00dcbersetzung durch den \u00dcbersetzer selbst best\u00e4tigt wird und bei der Revision eine andere Person als der \u00dcbersetzer die \u00dcbersetzung \u00fcberpr\u00fcft. Die Norm verpflichtet au\u00dferdem die \u00dcbersetzungsdienstleister, nur mit \u00dcbersetzern zusammenzuarbeiten, die Dokumentenbeweise zur anerkannten Qualifikation und zu f\u00fcnf- j\u00e4hriger Vollzeit-Berufserfahrung in der \u00dcbersetzung nachweisen k\u00f6nnen.<\/p>\n Eine mangelhafte \u00dcbersetzung kann unter Umst\u00e4nden zu gro\u00dfen und vor allem teuren Sch\u00e4den f\u00fchren. Fraglich ist dabei, wer f\u00fcr diesen Schaden haftet. Grunds\u00e4tzlich steht dem Gesch\u00e4digten dabei ein Anspruch aus deliktischer Produzentenhaftung nach \u00a7823 BGB zu. Auf Verschuldensebene wird der Anspruch jedoch dahingehend eingegrenzt, dass der Hersteller des \u201eProdukts\u201c nur Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit (\u00a7276 BGB) zu vertreten hat. F\u00fcr den \u00dcbersetzungsdienstleister ist es deshalb wichtig, die Sorgfaltsma\u00dfnahmen entsprechend zu dokumentieren. Im b2b-Bereich kann weiter in den AGB einfache Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen und vereinbart werden, dass bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist. Beispielsweise stellen erneute Druckkosten aufgrund mangelhafter \u00dcbersetzung im Rahmen von \u00dcbersetzungsdienstleistungen einen vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden dar, welcher vom \u00dcbersetzungsdienstleiser gegen\u00fcber dem Kunden dann getragen werden muss.<\/p>\n Bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder gar Vorsatz bez\u00fcglich der fehlerhaften \u00dcbersetzung haftet der \u00dcbersetzer selbst.<\/p>\n Dabei stellt sich die Frage, wie sich gerade ein freiberuflicher \u00dcbersetzer vor hohen Schadensersatzanspr\u00fcchen<\/strong> absichern kann. Klassischerweise k\u00f6nnen dazu Versicherungen abgeschlossen werden. Empfehlenswert sind dabei die Verm\u00f6gensschaden-Haftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung sowie die Rechtsschutzversicherung. Eine Berufshaftpflichtversicherung umfasst vor allem Sch\u00e4den im Berufsalltag sowie Personensch\u00e4den. Typische F\u00e4lle sind beispielsweise Personensch\u00e4den, die durch falsch \u00fcbersetzte Beipackzettel eines Medikaments entstanden sind, oder Sachsch\u00e4den, die ein Dolmetscher in den R\u00e4umen des Auftraggebers verursacht. Eine Verm\u00f6gensschaden-Haftpflichtversicherung sch\u00fctzt zum Beispiel vor Ersatzanspr\u00fcchen, wenn durch Rechtschreibfehler ein Druckauftrag mit hoher Auflage neu gedruckt werden muss.<\/p>\n Um als Kunde sichergehen zu k\u00f6nnen, ob der \u00dcbersetzer geeignet ist, sollte auf die Qualit\u00e4tsnorm ISO 17100 geachtet werden. Eine Beeidigung des \u00dcbersetzers ist nur n\u00f6tig, wenn das Dokument auch vor Gericht oder vor einer Beh\u00f6rde G\u00fcltigkeit erlangen soll. F\u00fcr m\u00f6gliche Schadenf\u00e4lle sollte die AGB des \u00dcbersetzungsdienstleisters gepr\u00fcft und ggf. eine individuelle Regelung vereinbart werden.<\/p>\n\n
Rechtslage in Deutschland<\/h2>\n
Rechtslage International<\/h2>\n
Sicherheiten als Kunde<\/h2>\n
Haftungsfragen im Schadenfall<\/h2>\n
Wie kann sich ein \u00dcbersetzer absichern?<\/h2>\n
Fazit<\/h2>\n
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